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title: "Anlage 4a ESanMV — Sommerlicher Wärmeschutz"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/esanmv/anlage-4a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Anlage 4a ESanMV — Sommerlicher Wärmeschutz

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 341, S. 3)

Von der Steuerermäßigung umfasst ist der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 durch Sonnenschutzvorrichtungen nach deren Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebs) zum sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. Ausgeschlossen sind Sonnenschutzvorrichtungen nach der Tabelle 7 Zeile 3.4 „Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen“. Es sind ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umfasst, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.

## Fußnoten

(+++ Anlage 4a: Zur Anwendung vgl. § 3 +++)

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— Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
