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title: "Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau (ERPSchG)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/erpschg"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/erpschg/index.html"
updated: "2026-05-23T06:07:40+00:00"
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# Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau (ERPSchG)

Volltext-Index zu **Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau (ERPSchG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/erpschg/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/erpschg](https://juralernen.de/gesetze/erpschg).

## Vorschriften
- [§ 1](https://juralernen.de/gesetze/erpschg/1.md)
- [§ 2](https://juralernen.de/gesetze/erpschg/2.md)
- [§ 3](https://juralernen.de/gesetze/erpschg/3.md)
- [§ 4](https://juralernen.de/gesetze/erpschg/4.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
