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title: "§ 1 ErholNutzG — Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/erholnutzg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/erholnutzg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 1 ErholNutzG — Anwendungsbereich

Ist für die Errichtung eines Wochenendhauses oder eines anderen persönlichen Zwecken, jedoch nicht Wohn- oder betrieblichen Zwecken dienenden Gebäudes ein Nutzungsrecht an einem Grundstück verliehen worden (§ 287 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik) und kommt ein Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz wegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes nicht in Betracht, können Grundstückseigentümer und Nutzer Ansprüche auf Bestellung eines Erbbaurechts nach Maßgabe dieses Gesetzes geltend machen.

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— Gesetz zur Bereinigung der im Beitrittsgebiet zu Erholungszwecken verliehenen Nutzungsrechte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/erholnutzg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
