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title: "§ 4 ERFSV — Technische Anforderungen an die Datenübermittlung und -verarbeitung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/erfsv/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/erfsv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 4 ERFSV — Technische Anforderungen an die Datenübermittlung und -verarbeitung

Bei der Verarbeitung der Daten sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu treffen; die Vorgaben nach § 361a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind umzusetzen. § 139e Absatz 10 und 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

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— Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/erfsv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
