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title: "§ 24 ErbStG — Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/erbstg_1974/24"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 24 ErbStG — Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

In den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 kann der Steuerpflichtige verlangen, daß die Steuer in 30 gleichen jährlichen Teilbeträgen (Jahresbeträgen) zu entrichten ist. Die Summe der Jahresbeträge umfaßt die Tilgung und die Verzinsung der Steuer; dabei ist von einem Zinssatz von 5,5 Prozent auszugehen.

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— Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
