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title: "§ 7 EnVKG — Vermutungswirkung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/envkg_2012/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 7 EnVKG — Vermutungswirkung

Werden die in diesem Gesetz, einer Rechtsverordnung nach § 4 oder einer Verordnung der Europäischen Union festgelegten Verbrauchskennzeichnungen für Produkte und sonstige Produktinformationen verwendet, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass diese den dort genannten Anforderungen entsprechen.

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— Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
