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title: "§ 19 EnVKG — Kostenfreiheit und Duldungspflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/envkg_2012/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 19 EnVKG — Kostenfreiheit und Duldungspflicht

(1) Für den Eigentümer und den Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 ist das Anbringen des Etiketts und die Information nach § 18 Absatz 1 durch den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 oder den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 kostenfrei.

(2) Der Eigentümer und der Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 haben das Anbringen des Etiketts nach § 16 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1 zu dulden.

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— Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
