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title: "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/emfv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:07:22+00:00"
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# Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)

Volltext-Index zu **Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/emfv](https://juralernen.de/gesetze/emfv).

## Vorschriften
- [§ 1 — Anwendungsbereich](https://juralernen.de/gesetze/emfv/1.md)
- [§ 2 — Begriffsbestimmungen](https://juralernen.de/gesetze/emfv/2.md)
- [§ 3 — Gefährdungsbeurteilung](https://juralernen.de/gesetze/emfv/3.md)
- [§ 4 — Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen](https://juralernen.de/gesetze/emfv/4.md)
- [§ 5 — Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder](https://juralernen.de/gesetze/emfv/5.md)
- [§ 6 — Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder](https://juralernen.de/gesetze/emfv/6.md)
- [§ 7 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla](https://juralernen.de/gesetze/emfv/7.md)
- [§ 8 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld ( 100 Millitesla)](https://juralernen.de/gesetze/emfv/8.md)
- [§ 9 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern](https://juralernen.de/gesetze/emfv/9.md)
- [§ 10 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/10.md)
- [§ 11 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/11.md)
- [§ 12 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/12.md)
- [§ 13 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt](https://juralernen.de/gesetze/emfv/13.md)
- [§ 14 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/14.md)
- [§ 15 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/15.md)
- [§ 16 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/16.md)
- [§ 17 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung des Expositionsgrenzwertes der lokalen spezifischen Energieabsorption für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 Gigahertz bis 6 Gigahertz (Mikrowellenhören)](https://juralernen.de/gesetze/emfv/17.md)
- [§ 18 — Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren](https://juralernen.de/gesetze/emfv/18.md)
- [§ 19 — Unterweisung der Beschäftigten](https://juralernen.de/gesetze/emfv/19.md)
- [§ 20 — Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit](https://juralernen.de/gesetze/emfv/20.md)
- [§ 21 — Ausnahmen](https://juralernen.de/gesetze/emfv/21.md)
- [§ 22 — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten](https://juralernen.de/gesetze/emfv/22.md)
- [Anhang 1 — Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern](https://juralernen.de/gesetze/emfv/anhang-1.md)
- [Anhang 2 — Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/anhang-2.md)
- [Anhang 3 — Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz](https://juralernen.de/gesetze/emfv/anhang-3.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
