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title: "Anlage 5 ElektroG — (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3)Behandlungskonzept"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/elektrog_2015/anlage-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# Anlage 5 ElektroG — (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3)Behandlungskonzept

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1157)

Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage hat ein Behandlungskonzept zu erstellen und bei der Zertifizierung nach § 21 dem Sachverständigen vorzulegen. Das Behandlungskonzept kann in Papierform oder elektronisch erstellt und geführt werden. Es hat folgende Angaben zu enthalten:



1.



Name des zu zertifizierenden Betriebs und Adresse des Standortes

2.



abfallwirtschaftliche Tätigkeit und behandelte Gerätekategorien nach § 2 Absatz 1 Satz 2

3.



bewirtschaftete Altgeräte

a)



Herkunft der Altgeräte (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Eigenrücknahme nach § 17a, Übernahme nach § 17b, Entsorgung für einen entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19)

b)



Verbleib der Altgeräte (Rückgabe an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Übergabe an eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage, Übergabe an Behandlungs- und Verwertungsanlagen, Eigenvermarktung zur Wiederverwendung vorbereiteter Elektro- und Elektronikgeräte, Übergabe an Vertreiber von zur Wiederverwendung vorbereiteter Elektro- und Elektronikgeräte)

4.



technische und personelle Ausstattung des Standortes

a)



Prüf- und Arbeitsplätze

b)



Anlagentechnik

c)



personelle Ausstattung

5.



Verfahrensablauf

a)



Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Sicherheitsprüfung, Datenlöschung und, wenn erforderlich, Reparaturmaßnahmen

b)



Maßnahmen für die Einhaltung der in der Rechtsverordnung nach § 24 Nummer 2 enthaltenen Anforderungen

c)



Darstellung der Arbeitsanweisungen einschließlich Kriterien zur Identifikation von Schad- und Wertstoffen für die jeweiligen AbläufeBei Änderungen der enthaltenen Angaben ist das Behandlungskonzept zu aktualisieren.

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— Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
