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title: "§ 21 EinsatzWVG — Umzüge aus gesundheitlichen Gründen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/einsatzwvg/21"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 21 EinsatzWVG — Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.

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— Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
