EinbTestV

Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

Ausfertigungsdatum:
05.08.2008
Fundstelle:
BGBl I 2008, 1649
Stand:
20260506175520
Eingangsformel

Auf Grund des § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:

§ 1

Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss.

(2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer wohnt. Die Fragebögen werden nicht veröffentlicht.

(3) Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sind.

(4) Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck ausgestellt. Sie gilt bei Wohnsitzwechsel auch gegenüber der dann zuständigen Behörde fort.

(5) Grundstruktur und Lerninhalte des Einbürgerungskurses ergeben sich aus dem Rahmencurriculum in Anlage 2, das für die Durchführung von Einbürgerungskursen verbindlich ist.

§ 2

Verfahren des Einbürgerungstests unter Mitnutzung von Prüfstellen des Bundesamtes

(1) Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach Maßgabe von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Prüfstellen genutzt werden, die dieses den Ländern aus dem Kreis seiner Träger benennt, die es für seinen eigenen Test zum Orientierungskurs nach der Integrationskursverordnung zugelassen hat und bundesweit vorhält. Das Bundesamt stellt pro Prüfungsteilnehmer eine Kostenpauschale von 25 Euro in Rechnung.

(2) Im Verfahren nach Absatz 1 vereinbart die Person, die den Einbürgerungstest ablegen möchte, mit einer ihr von der zuständigen Einbürgerungsbehörde benannten Prüfstelle einen Prüfungstermin unter Angabe der in § 4 Satz 1 genannten Daten. Ein Anbieter eines Einbürgerungskurses, der nicht selbst zum Kreis der vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen gehört, kann für seine Teilnehmer einen kursbezogenen Prüfungstermin mit einer Prüfstelle vereinbaren.

(3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Identität des Prüfungsteilnehmers ist anhand eines amtlichen Identitätspapiers zu prüfen.

§ 3

Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen

In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.

§ 4

Datenerhebung und -verarbeitung

Im Verfahren nach § 2 Abs. 1 darf das Bundesamt über die Prüfstelle zum Zwecke der Durchführung des Einbürgerungstests und der Ausstellung der Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Prüfungsteilnehmer erheben und verwenden. Die Daten sind spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.

Anlage 1

Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 4 bis 140; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 1

Gesamtkatalog

der für den Einbürgerungstestzugelassenen Prüfungsfragen

Vorbemerkung:

Es handelt sich um insgesamt 310 Fragen, davon

300 allgemeine Fragen (Teil I):

aus den Themenfeldern des Rahmencurriculums zum Einbürgerungskurs

• „Leben in der Demokratie“,

• „Geschichte und Verantwortung“,

• „Mensch und Gesellschaft,

und

10 landesbezogene Fragen (Teil II),

die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.

Teil I

Allgemeine Fragen

1.

In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …

hier Religionsfreiheit gilt.

die Menschen Steuern zahlen.

die Menschen das Wahlrecht haben.

hier Meinungsfreiheit gilt.

2.

In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

Geschichtsunterricht teilnimmt.

Religionsunterricht teilnimmt.

Politikunterricht teilnimmt.

Sprachunterricht teilnimmt.

3.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?

Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.

Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.

Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.

Die Gerichte machen die Gesetze.

4.

Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

Waffenbesitz

Faustrecht

Meinungsfreiheit

Selbstjustiz

5.

Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

Man darf Geld annehmen, wenn man dafür einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Kandidatin wählt.

Nur Personen, die noch nie im Gefängnis waren, dürfen wählen.

Der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.

Alle wahlberechtigten Personen müssen wählen.

6.

Wie heißt die deutsche Verfassung?

Volksgesetz

Bundesgesetz

Deutsches Gesetz

Grundgesetz

7.

Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …

Glaubens- und Gewissensfreiheit

Unterhaltung

Arbeit

Wohnung

8.

Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Alle sollen gleich viel Geld haben.

Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.

Alle sind vor dem Gesetz gleich.

9.

Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …

Schutz der Familie

Menschenwürde

Asyl

Meinungsfreiheit

10.

Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

die Prügelstrafe

die Folter

die Todesstrafe

die Geldstrafe

11.

Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?

Grundgesetz

Bundesverfassung

Gesetzbuch

Verfassungsvertrag

12.

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.

Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.

Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

13.

Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...

die regierenden Parteien.

die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.

alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.

alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

14.

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich

Passanten auf der Straße beschimpfen darf

meine Meinung im Internet äußern kann

Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf

meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche

15.

Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

Militärdienst

Zwangsarbeit

freie Berufswahl

Arbeit im Ausland

16.

Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen

bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung

bei Diskussionen über Religionen

bei Kritik am Staat

17.

Die deutschen Gesetze verbieten …

Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.

Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.

Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.

Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.

18.

Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

die Unantastbarkeit der Menschenwürde

das Recht auf Leben

Religionsfreiheit

Meinungsfreiheit

19.

Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?

Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.

Man kann seinen Beruf wechseln.

Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.

Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.

20.

Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …

tolerant.

rechtsstaatlich orientiert.

gesetzestreu.

verfassungswidrig.

21.

Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?

1

2

3

4

22.

Was für eine Staatsform hat Deutschland?

Monarchie

Diktatur

Republik

Fürstentum

23.

In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

in kleinen Familienunternehmen beschäftigt.

ehrenamtlich für ein Bundesland tätig.

selbständig mit einer eigenen Firma tätig.

bei einer Firma oder Behörde beschäftigt.

24.

Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?

14

15

16

17

25.

Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?

Elsass-Lothringen

Nordrhein-Westfalen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen-Anhalt

26.

Deutschland ist …

eine kommunistische Republik.

ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

eine kapitalistische und soziale Monarchie.

ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.

27.

Deutschland ist …

ein sozialistischer Staat.

ein Bundesstaat.

eine Diktatur.

eine Monarchie.

28.

Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?

das Militär

die Wirtschaft

das wahlberechtigte Volk

die Verwaltung

29.

Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?

Löwe

Adler

Bär

Pferd

30.

Was ist kein Merkmal unserer Demokratie?

regelmäßige Wahlen

Pressezensur

Meinungsfreiheit

verschiedene Parteien

31.

Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …

Einheit.

Koalition.

Ministerium.

Fraktion.

32.

Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?

Gesetzgebung

Regierung

Presse

Rechtsprechung

33.

Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …

sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.

bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.

ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.

bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.

34.

Was ist Deutschland nicht?

eine Demokratie

ein Rechtsstaat

eine Monarchie

ein Sozialstaat

35.

Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?

Kirchensteuern

Sozialabgaben

Spendengeldern

Vereinsbeiträgen

36.

Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?

die Krankenversicherung

die Autoversicherung

die Gebäudeversicherung

die Haftpflichtversicherung

37.

Wie werden die Regierungschefs / Regierungschefinnen der meisten Bundesländer in Deutschland genannt?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Senator / Senatorin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

38.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer …

Staatenverbund.

Bundesstaat.

Staatenbund.

Zentralstaat.

39.

Was hat jedes deutsche Bundesland?

einen eigenen Außenminister / eine eigene Außenministerin

eine eigene Währung

eine eigene Armee

eine eigene Regierung

40.

Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?

Völker, hört die Signale …

Einigkeit und Recht und Freiheit …

Freude schöner Götterfunken …

Deutschland einig Vaterland …

41.

Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?

weil dadurch die unterschiedlichen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen vertreten werden

damit Bestechung in der Politik begrenzt wird

um politische Demonstrationen zu verhindern

um wirtschaftlichen Wettbewerb anzuregen

42.

Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?

die Regierung

das Parlament

die Gerichte

die Polizei

43.

Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?

wenn ihr Wahlkampf zu teuer ist

wenn sie gegen die Verfassung kämpft

wenn sie Kritik am Staatsoberhaupt äußert

wenn ihr Programm eine neue Richtung vorschlägt

44.

Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?

Abgeordnete des EU-Parlaments

den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin

Landtagsabgeordnete

Bundestagsabgeordnete

45.

Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?

Sozialversicherung

Unfallversicherung

Hausratversicherung

Haftpflicht- und Feuerversicherung

46.

Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?

Er baut Straßen und Schulen.

Er verkauft Lebensmittel und Kleidung.

Er versorgt alle Einwohner und Einwohnerinnen kostenlos mit Zeitungen.

Er produziert Autos und Busse.

47.

Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört nicht dazu?

Er bezahlt für alle Staatsangehörigen Urlaubsreisen.

Er zahlt Kindergeld.

Er unterstützt Museen.

Er fördert Sportler und Sportlerinnen.

48.

Welches Organ gehört nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands?

der Bundesrat

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

die Bürgerversammlung

die Regierung

49.

Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?

die Lehrer und Lehrerinnen

die Bundesländer

das Familienministerium

die Universitäten

50.

Die Wirtschaftsform in Deutschland nennt man …

freie Zentralwirtschaft.

soziale Marktwirtschaft.

gelenkte Zentralwirtschaft.

Planwirtschaft.

51.

Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …

Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.

Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.

Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.

jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.

52.

Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …

Volke aus.

Bundestag aus.

preußischen König aus.

Bundesverfassungsgericht aus.

53.

Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?

Der Staat hat Recht.

Es gibt nur rechte Parteien.

Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.

Der Staat muss die Gesetze einhalten.

54.

Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?

Legislative

Judikative

Exekutive

Direktive

55.

Was zeigt dieses Bild?

den Bundestagssitz in Berlin

das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

das Bundesratsgebäude in Berlin

das Bundeskanzleramt in Berlin

56.

Welches Amt gehört in Deutschland zur Gemeindeverwaltung?

Pfarramt

Ordnungsamt

Finanzamt

Auswärtiges Amt

57.

Wer wird meistens zum Präsidenten/zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt?

der/die älteste Abgeordnete im Parlament

der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes

ein ehemaliger Bundeskanzler/eine ehemalige Bundeskanzlerin

ein Abgeordneter/eine Abgeordnete der stärksten Fraktion

58.

Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?

der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin

der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

59.

Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?

vor etwa 300 Jahren

vor etwa 700 Jahren

vor etwa 1150 Jahren

vor etwa 1700 Jahren

60.

In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur …

Exekutive.

Legislative.

Direktive.

Judikative.

61.

Was bedeutet „Volkssouveränität“?

Der König / die Königin herrscht über das Volk.

Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.

Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.

Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

62.

Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …

Kommunalwahl.

Landtagswahl.

Europawahl.

Bundestagswahl.

63.

Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?

die Polizei

die Gerichte

das Finanzamt

die Ministerien

64.

Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …

vier Besatzungszonen.

einen Oststaat und einen Weststaat.

16 Kantone.

Bund, Länder und Kommunen.

65.

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Gesetze zu entwerfen.

die Bundesregierung zu kontrollieren.

den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.

das Bundeskabinett zu bilden.

66.

Welche Städte haben die größten jüdischen Gemeinden in Deutschland?

Berlin und München

Hamburg und Essen

Nürnberg und Stuttgart

Worms und Speyer

67.

Was ist in Deutschland vor allem eine Aufgabe der Bundesländer?

Verteidigungspolitik

Außenpolitik

Wirtschaftspolitik

Schulpolitik

68.

Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen?

weil es in Deutschland nur staatliche Schulen gibt

weil alle Schüler und Schülerinnen einen Schulabschluss haben müssen

weil es in den Bundesländern verschiedene Schulen gibt

weil es nach dem Grundgesetz seine Aufgabe ist

69.

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe?

Stadträte

Landräte

Gemeinden

Bezirksämter

70.

Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974 die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten / der deutschen Bundespräsidentin?

Er / Sie führt die Regierungsgeschäfte.

Er / Sie kontrolliert die Regierungspartei.

Er / Sie wählt die Minister / Ministerinnen aus.

Er / Sie schlägt den Kanzler / die Kanzlerin zur Wahl vor.

71.

Wo hält sich der deutsche Bundeskanzler/die deutsche Bundeskanzlerin am häufigsten auf? Am häufigsten ist er/sie ...

in Bonn, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.

auf Schloss Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung, um Staatsgäste zu empfangen.

auf Schloss Bellevue, dem Amtssitz des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin, um Staatsgäste zu empfangen.

in Berlin, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.

72.

Wie heißt der jetzige Bundeskanzler/die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?

Gerhard Schröder

Angela Merkel

Franziska Giffey

Olaf Scholz

73.

Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit …

CDU/CSU und SPD.

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

FDP und SPD.

Die Linke und FDP.

74.

Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?

Bundesversammlung

Volkskammer

Bundestag

Bundesgerichtshof

75.

Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?

Frank-Walter Steinmeier

Bärbel Bas

Bodo Ramelow

Joachim Gauck

76.

Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?

Christliche Deutsche Union

Club Deutscher Unternehmer

Christlicher Deutscher Umweltschutz

Christlich Demokratische Union

77.

Was ist die Bundeswehr?

die deutsche Polizei

ein deutscher Hafen

eine deutsche Bürgerinitiative

die deutsche Armee

78.

Was bedeutet die Abkürzung SPD?

Sozialistische Partei Deutschlands

Sozialpolitische Partei Deutschlands

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Sozialgerechte Partei Deutschlands

79.

Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?

Friedliche Demonstrative Partei

Freie Deutschland Partei

Führende Demokratische Partei

Freie Demokratische Partei

80.

Welches Gericht in Deutschland ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes?

Oberlandesgericht

Amtsgericht

Bundesverfassungsgericht

Verwaltungsgericht

81.

Wer wählt den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland?

der Bundesrat

die Bundesversammlung

das Volk

der Bundestag

82.

Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?

der Bundestagspräsident/die Bundestagspräsidentin

der Bundespräsident/die Bundespräsidentin

der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin

der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin

83.

Wer wählt den deutschen Bundeskanzler / die deutsche Bundeskanzlerin?

das Volk

die Bundesversammlung

der Bundestag

die Bundesregierung

84.

Welche Hauptaufgabe hat der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin? Er / Sie …

regiert das Land.

entwirft die Gesetze.

repräsentiert das Land.

überwacht die Einhaltung der Gesetze.

85.

Wer bildet den deutschen Bundesrat?

die Abgeordneten des Bundestages

die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung

die Regierungsvertreter der Bundesländer

die Parteimitglieder

86.

Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?

die Bundesversammlung

der Bundesrat

das Bundesparlament

das Bundesverfassungsgericht

87.

Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?

der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin

der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

88.

Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …

kontrolliert die Regierung.

entscheidet, wer Bundesminister / Bundesministerin wird.

bestimmt, wer im Bundesrat sitzt.

schlägt die Regierungschefs / Regierungschefinnen der Länder vor.

89.

Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

Verband

Ältestenrat

Fraktion

Opposition

90.

Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …

den Bundesrat.

die Bundesversammlung.

den Bundestag.

die Bundesregierung.

91.

In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …

schwieriger, wenn sich dadurch die Mehrheit im Bundestag ändert.

leichter, wenn dadurch neue Parteien in den Bundesrat kommen.

schwieriger, wenn dadurch die Mehrheit im Bundesrat verändert wird.

leichter, wenn es sich um ein reiches Bundesland handelt.

92.

Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?

Christlich Sichere Union

Christlich Süddeutsche Union

Christlich Sozialer Unternehmerverband

Christlich Soziale Union

93.

Je mehr „Zweitstimmen“ eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …

weniger Erststimmen kann sie haben.

mehr Direktkandidaten der Partei ziehen ins Parlament ein.

größer ist das Risiko, eine Koalition bilden zu müssen.

mehr Sitze erhält die Partei im Parlament.

94.

Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?

16

18

21

23

95.

Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?

Wahlpflicht

Schulpflicht

Schweigepflicht

Religionspflicht

96.

Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?

Kürzung sozialer Leistungen

bis zu 100 Sozialstunden

gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt

mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

97.

Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?

Sozialversicherung

Sozialhilfe

Kindergeld

Wohngeld

98.

Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …

dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.

kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.

muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin zuvor sein/ihr Einverständnis geben.

dürfen die Wähler/Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.

99.

Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen

nur Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen

alle Staatsangehörigen

nur Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen

100.

Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

die Lebensversicherung

die gesetzliche Rentenversicherung

die Arbeitslosenversicherung

die Pflegeversicherung

101.

Gewerkschaften sind Interessenverbände der …

Jugendlichen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Rentner und Renterinnen.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

102.

Womit kann man in der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden, wenn man auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder sozialem Gebiet eine besondere Leistung erbracht hat? Mit dem …

Bundesverdienstkreuz

Bundesadler

Vaterländischen Verdienstorden

Ehrentitel „Held der Deutschen Demokratischen Republik

103.

Was wird in Deutschland als „Ampelkoalition“ bezeichnet? Die Zusammenarbeit ...

der Bundestagsfraktionen von CDU und CSU

von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung

von CSU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung

der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD

104.

Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.

Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.

Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.

Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.

105.

Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen in Deutschland?

Sie helfen alten Menschen bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine.

Sie schreiben die Wahlbenachrichtigungen vor der Wahl.

Sie geben Zwischenergebnisse an die Medien weiter.

Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.

106.

In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen?

Sie helfen Kindern und alten Menschen beim Wählen.

Sie schreiben Karten und Briefe mit der Angabe des Wahllokals.

Sie geben Zwischenergebnisse an Journalisten weiter.

Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.

107.

Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?

2 Jahre

4 Jahre

6 Jahre

8 Jahre

108.

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …

in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.

Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.

Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.

109.

Wie oft gibt es normalerweise Bundestagswahlen in Deutschland?

alle drei Jahre

alle vier Jahre

alle fünf Jahre

alle sechs Jahre

110.

Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

111.

Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

die Politik Israels öffentlich kritisieren

das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück

eine Diskussion über die Politik Israels

der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels

112.

Die Wahlen in Deutschland sind …

speziell.

geheim.

berufsbezogen.

geschlechtsabhängig.

113.

Wahlen in Deutschland gewinnt die Partei, die …

die meisten Stimmen bekommt.

die meisten Männer mehrheitlich gewählt haben.

die meisten Stimmen bei den Arbeitern / Arbeiterinnen bekommen hat.

die meisten Erststimmen für ihren Kanzlerkandidaten /ihre Kanzlerkandidatin erhalten hat.

114.

An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …

eine Pflicht.

ein Recht.

ein Zwang.

eine Last.

115.

Was bedeutet „aktives Wahlrecht“ in Deutschland?

Man kann gewählt werden.

Man muss wählen gehen.

Man kann wählen.

Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.

116.

Wenn Sie bei einer Bundestagswahl in Deutschland wählen dürfen, heißt das …

aktive Wahlkampagne.

aktives Wahlverfahren.

aktiver Wahlkampf.

aktives Wahlrecht.

117.

Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?

3 %

4 %

5 %

6 %

118.

Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?

nur Deutsche

nur Israelis

nur religiöse Menschen

alle Menschen

119.

Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.

Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin mir frei geben.

Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.

Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.

120.

Das Wahlsystem in Deutschland ist ein …

Zensuswahlrecht.

Dreiklassenwahlrecht.

Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.

allgemeines Männerwahlrecht.

121.

Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …

5 %-Hürde.

Zulassungsgrenze.

Basiswert.

Richtlinie.

122.

Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland? Wahlen in Deutschland sind …

frei, gleich, geheim.

offen, sicher, frei.

geschlossen, gleich, sicher.

sicher, offen, freiwillig.

123.

Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?

Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien

Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen

Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen

Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen

124.

Die Bundestagswahl in Deutschland ist die Wahl …

des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin.

der Parlamente der Länder.

des Parlaments für Deutschland.

des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin.

125.

In einer Demokratie ist eine Funktion von regelmäßigen Wahlen, …

die Bürger und Bürgerinnen zu zwingen, ihre Stimme abzugeben.

nach dem Willen der Wählermehrheit den Wechsel der Regierung zu ermöglichen.

im Land bestehende Gesetze beizubehalten.

den Armen mehr Macht zu geben.

126.

Was bekommen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen in Deutschland vor einer Wahl?

eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde

eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten / von der Bundespräsidentin

eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung

eine Benachrichtigung vom Pfarramt

127.

Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …

die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.

die Bürger und Bürgerinnen bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.

viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.

die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und Politikerinnen zu bezahlen.

128.

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

Abgeordnete.

Kanzler / Kanzlerinnen.

Botschafter / Botschafterinnen.

Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.

129.

Vom Volk gewählt wird in Deutschland …

der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin.

der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.

der Bundestag.

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin.

130.

Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig?

1

2

3

4

131.

In Deutschland ist ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin …

der Leiter / die Leiterin einer Schule.

der Chef / die Chefin einer Bank.

das Oberhaupt einer Gemeinde.

der / die Vorsitzende einer Partei.

132.

Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?

Sie arbeiten als Soldaten / Soldatinnen.

Sie arbeiten freiwillig und unbezahlt in Vereinen und Verbänden.

Sie arbeiten in der Bundesregierung.

Sie arbeiten in einem Krankenhaus und verdienen dabei Geld.

133.

Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?

Der Ehemann wählt für seine Frau mit.

Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.

Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.

Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.

134.

Man will die Buslinie abschaffen, mit der Sie immer zur Arbeit fahren. Was können Sie machen, um die Buslinie zu erhalten?

Ich beteilige mich an einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der Buslinie oder gründe selber eine Initiative.

Ich werde Mitglied in einem Sportverein und trainiere Rad fahren.

Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahler / Steuerzahlerin ein Recht auf die Buslinie habe.

Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde.

135.

Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?

große Unternehmen

kleine Unternehmen

Selbstständige

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

136.

Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

falscher Nebenkostenabrechnung.

ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.

Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.

Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.

137.

Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?

das Familiengericht

das Strafgericht

das Arbeitsgericht

das Amtsgericht

138.

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?

weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein

ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen

Kündigungsschutzklage erheben

den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen

139.

Wann kommt es in Deutschland zu einem Prozess vor Gericht? Wenn jemand …

zu einer anderen Religion übertritt.

eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.

eine andere Meinung als die der Regierung vertritt.

sein Auto falsch geparkt hat und es abgeschleppt wird.

140.

Was macht ein Schöffe / eine Schöffin in Deutschland? Er / Sie …

entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.

gibt Bürgern / Bürgerinnen rechtlichen Rat.

stellt Urkunden aus.

verteidigt den Angeklagten / die Angeklagte.

141.

Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin

ein Richter / eine Richterin

ein Schöffe / eine Schöffin

ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin

142.

Was ist die Hauptaufgabe eines Richters / einer Richterin in Deutschland? Ein Richter / eine Richterin …

vertritt Bürger und Bürgerinnen vor einem Gericht.

arbeitet an einem Gericht und spricht Urteile.

ändert Gesetze.

betreut Jugendliche vor Gericht.

143.

Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …

Judikative.

Exekutive.

Operative.

Legislative.

144.

Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …

vollziehenden Gewalt.

rechtsprechenden Gewalt.

planenden Gewalt.

gesetzgebenden Gewalt.

145.

In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet ein Richter / eine Richterin? Für die …

Judikative

Exekutive

Presse

Legislative

146.

Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?

Programm

Prozedur

Protokoll

Prozess

147.

Was ist die Arbeit eines Richters / einer Richterin in Deutschland?

Deutschland regieren

Recht sprechen

Pläne erstellen

Gesetze erlassen

148.

Was ist eine Aufgabe der Polizei in Deutschland?

das Land zu verteidigen

die Bürgerinnen und Bürger abzuhören

die Gesetze zu beschließen

die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen

149.

Was ist ein Beispiel für antisemitisches Verhalten?

ein jüdisches Fest besuchen

die israelische Regierung kritisieren

den Holocaust leugnen

gegen Juden Fußball spielen

150.

Ein Gerichtsschöffe / eine Gerichtsschöffin in Deutschland ist …

der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts.

ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.

ein Mitglied eines Gemeinderats.

eine Person, die Jura studiert hat.

151.

Wer baute die Mauer in Berlin?

Großbritannien

die DDR

die Bundesrepublik Deutschland

die USA

152.

Wann waren die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler in Deutschland an der Macht?

1918 bis 1923

1932 bis 1950

1933 bis 1945

1945 bis 1989

153.

Was war am 8. Mai 1945?

Tod Adolf Hitlers

Beginn des Berliner Mauerbaus

Wahl von Konrad Adenauer zum Bundeskanzler

Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa

154.

Wann war der Zweite Weltkrieg zu Ende?

1933

1945

1949

1961

155.

Wann waren die Nationalsozialisten in Deutschland an der Macht?

1888 bis 1918

1921 bis 1934

1933 bis 1945

1949 bis 1963

156.

In welchem Jahr wurde Hitler Reichskanzler?

1923

1927

1933

1936

157.

Die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler errichteten 1933 in Deutschland …

eine Diktatur.

einen demokratischen Staat.

eine Monarchie.

ein Fürstentum.

158.

Das „Dritte Reich“ war eine …

Diktatur.

Demokratie.

Monarchie.

Räterepublik.

159.

Was gab es in Deutschland nicht während der Zeit des Nationalsozialismus?

freie Wahlen

Pressezensur

willkürliche Verhaftungen

Verfolgung der Juden

160.

Welcher Krieg dauerte von 1939 bis 1945?

der Erste Weltkrieg

der Zweite Weltkrieg

der Vietnamkrieg

der Golfkrieg

161.

Was kennzeichnete den NS-Staat? Eine Politik …

des staatlichen Rassismus

der Meinungsfreiheit

der allgemeinen Religionsfreiheit

der Entwicklung der Demokratie

162.

Claus Schenk Graf von Stauffenberg wurde bekannt durch …

eine Goldmedaille bei den Olympischen Spielen 1936.

den Bau des Reichstagsgebäudes.

den Aufbau der Wehrmacht.

das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.

163.

In welchem Jahr zerstörten die Nationalsozialisten Synagogen und jüdische Geschäfte in Deutschland?

1925

1930

1938

1945

164.

Was passierte am 9. November 1938 in Deutschland?

Mit dem Angriff auf Polen beginnt der Zweite Weltkrieg.

Die Nationalsozialisten verlieren eine Wahl und lösen den Reichstag auf.

Jüdische Geschäfte und Synagogen werden durch Nationalsozialisten und ihre Anhänger zerstört.

Hitler wird Reichspräsident und lässt alle Parteien verbieten.

165.

Wie hieß der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?

Konrad Adenauer

Kurt Georg Kiesinger

Helmut Schmidt

Willy Brandt

166.

Bei welchen Demonstrationen in Deutschland riefen die Menschen „Wir sind das Volk“?

beim Arbeiteraufstand 1953 in der DDR

bei den Demonstrationen 1968 in der Bundesrepublik Deutschland

bei den Anti-Atomkraft-Demonstrationen 1985 in der Bundesrepublik Deutschland

bei den Montagsdemonstrationen 1989 in der DDR

167.

Welche Länder wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland als „Alliierte Besatzungsmächte“ bezeichnet?

Sowjetunion, Großbritannien, Polen, Schweden

Frankreich, Sowjetunion, Italien, Japan

USA, Sowjetunion, Spanien, Portugal

USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich

168.

Welches Land war keine „Alliierte Besatzungsmacht“ in Deutschland?

USA

Sowjetunion

Frankreich

Japan

169.

Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?

1939

1945

1949

1951

170.

Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?

das Verbot von Parteien

das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit

Pressefreiheit

den Schutz der Menschenwürde

171.

Soziale Marktwirtschaft bedeutet, die Wirtschaft …

steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage.

wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt.

richtet sich nach der Nachfrage im Ausland.

richtet sich nach Angebot und Nachfrage, aber der Staat sorgt für einen sozialen Ausgleich.

172.

In welcher Besatzungszone wurde die DDR gegründet? In der …

amerikanischen Besatzungszone

französischen Besatzungszone

britischen Besatzungszone

sowjetischen Besatzungszone

173.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied …

des Nordatlantikpakts (NATO).

der Vereinten Nationen (VN).

der Europäischen Union (EU).

des Warschauer Pakts.

174.

Wann wurde die DDR gegründet?

1947

1949

1953

1956

175.

Wie viele Besatzungszonen gab es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg?

3

4

5

6

176.

Wie waren die Besatzungszonen Deutschlands nach 1945 verteilt?

1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=Frankreich, 4=USA

1=Sowjetunion, 2=Großbritannien, 3=USA, 4=Frankreich

1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=USA, 4=Frankreich

1=Großbritannien, 2=USA, 3=Sowjetunion, 4=Frankreich

177.

Welche deutsche Stadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Sektoren aufgeteilt?

München

Berlin

Dresden

Frankfurt/Oder

178.

Vom Juni 1948 bis zum Mai 1949 wurden die Bürger und Bürgerinnen von West-Berlin durch eine Luftbrücke versorgt. Welcher Umstand war dafür verantwortlich?

Für Frankreich war eine Versorgung der West-Berliner Bevölkerung mit dem Flugzeug kostengünstiger.

Die amerikanischen Soldaten / Soldatinnen hatten beim Landtransport Angst vor Überfällen.

Für Großbritannien war die Versorgung über die Luftbrücke schneller.

Die Sowjetunion unterbrach den gesamten Verkehr auf dem Landwege.

179.

Wie endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell?

mit dem Tod Adolf Hitlers

durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands

mit dem Rückzug der Deutschen aus den besetzten Gebieten

durch eine Revolution in Deutschland

180.

Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war …

Ludwig Erhard.

Willy Brandt.

Konrad Adenauer.

Gerhard Schröder.

181.

Was wollte Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 im ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau ausdrücken?

Er hat sich den ehemaligen Alliierten unterworfen.

Er bat Polen und die polnischen Juden um Vergebung.

Er zeigte seine Demut vor dem Warschauer Pakt.

Er sprach ein Gebet am Grab des Unbekannten Soldaten.

182.

Wie heißt das jüdische Gebetshaus?

Basilika

Moschee

Synagoge

Kirche

183.

Wann war in der Bundesrepublik Deutschland das „Wirtschaftswunder“?

40er Jahre

50er Jahre

70er Jahre

80er Jahre

184.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Staat Israel gegründet?

eine Resolution der Vereinten Nationen

ein Beschluss des Zionistenkongresses

ein Vorschlag der Bundesregierung

ein Vorschlag der UdSSR

185.

Wofür stand der Ausdruck „Eiserner Vorhang“? Für die Abschottung …

des Warschauer Pakts gegen den Westen

Norddeutschlands gegen Süddeutschland

Nazi-Deutschlands gegen die Alliierten

Europas gegen die USA

186.

Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?

1. Mai

17. Juni

20. Juli

9. November

187.

Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?

☐Preußen

☐Bundesrepublik Deutschland

☐„Drittes Reich“

☐DDR

188.

In welchem Jahr wurde die Mauer in Berlin gebaut?

1953

1956

1959

1961

189.

Wann baute die DDR die Mauer in Berlin?

1919

1933

1961

1990

190.

Was bedeutet die Abkürzung DDR?

Dritter Deutscher Rundfunk

Die Deutsche Republik

Dritte Deutsche Republik

Deutsche Demokratische Republik

191.

Wann wurde die Mauer in Berlin für alle geöffnet?

1987

1989

1992

1995

192.

Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

Brandenburg

Bayern

Saarland

Hessen

193.

Von 1961 bis 1989 war Berlin …

ohne Bürgermeister.

ein eigener Staat.

durch eine Mauer geteilt.

nur mit dem Flugzeug erreichbar.

194.

Am 3. Oktober feiert man in Deutschland den Tag der Deutschen …

Einheit.

Nation.

Bundesländer.

Städte.

195.

Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

Hessen

Sachsen-Anhalt

Nordrhein-Westfalen

Saarland

196.

Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR „Die Wende“? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …

von einer Diktatur zur Demokratie.

von einer liberalen Marktwirtschaft zum Sozialismus.

von einer Monarchie zur Sozialdemokratie.

von einem religiösen Staat zu einem kommunistischen Staat.

197.

Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

Thüringen

Hessen

Bayern

Bremen

198.

Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

Bayern

Niedersachsen

Sachsen

Baden-Württemberg

199.

Mit der Abkürzung „Stasi“ meinte man in der DDR …

das Parlament.

das Ministerium für Staatssicherheit.

eine regierende Partei.

das Ministerium für Volksbildung.

200.

Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?

Hessen

Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Saarland

201.

Welche der folgenden Auflistungen enthält nur Bundesländer, die zum Gebiet der früheren DDR gehörten?

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen

Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg

202.

Zu wem gehörte die DDR im „Kalten Krieg“?

zu den Westmächten

zum Warschauer Pakt

zur NATO

zu den blockfreien Staaten

203.

Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?

Marktwirtschaft

Planwirtschaft

Angebot und Nachfrage

Kapitalismus

204.

Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?

Die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR besetzt.

Die heutigen fünf östlichen Bundesländer sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.

Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten.

Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.

205.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …

zur Europäischen Union.

zum Warschauer Pakt.

zur OPEC.

zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.

206.

Woran erinnern die sogenannten „Stolpersteine“ in Deutschland?

an berühmte deutsche Politikerinnen und Politiker

an die Opfer des Nationalsozialismus

an Verkehrstote

an bekannte jüdische Musiker

207.

In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?

in der NATO

im Rheinbund

im Warschauer Pakt

im Europabündnis

208.

Was war die „Stasi“?

der Geheimdienst im „Dritten Reich“

eine berühmte deutsche Gedenkstätte

der Geheimdienst der DDR

ein deutscher Sportverein während des Zweiten Weltkrieges

209.

Welches war das Wappen der Deutschen Demokratischen Republik?

1

2

3

4

210.

Was ereignete sich am 17. Juni 1953 in der DDR?

der feierliche Beitritt zum Warschauer Pakt

landesweite Streiks und ein Volksaufstand

der 1. SED-Parteitag

der erste Besuch Fidel Castros

211.

Welcher Politiker steht für die „Ostverträge“?

Helmut Kohl

Willy Brandt

Michail Gorbatschow

Ludwig Erhard

212.

Wie heißt Deutschland mit vollem Namen?

Bundesstaat Deutschland

Bundesländer Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Bundesbezirk Deutschland

213.

Wie viele Einwohner hat Deutschland?

70 Millionen

78 Millionen

84 Millionen

90 Millionen

214.

Welche Farben hat die deutsche Flagge?

schwarz-rot-gold

rot-weiß-schwarz

schwarz-rot-grün

schwarz-gelb-rot

215.

Wer wird als „Kanzler der Deutschen Einheit“ bezeichnet?

Gerhard Schröder

Helmut Kohl

Konrad Adenauer

Helmut Schmidt

216.

Welches Symbol ist im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen?

☐der Bundesadler

☐die Fahne der Stadt Berlin

☐der Reichsadler

☐die Reichskrone

217.

In welchem Zeitraum gab es die Deutsche Demokratische Republik (DDR)?

1919 bis 1927

1933 bis 1945

1945 bis 1961

1949 bis 1990

218.

Wie viele Bundesländer kamen bei der Wiedervereinigung 1990 zur Bundesrepublik Deutschland hinzu?

4

5

6

7

219.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen von heute seit …

1933.

1949.

1971.

1990.

220.

Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag. Woran erinnert dieser Tag?

an das Ende des Zweiten Weltkrieges

an die Verabschiedung des Grundgesetzes

an die Wiedervereinigung Deutschlands

an die Opfer des Nationalsozialismus (Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz)

221.

Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens. Was bedeutet das?

Deutsche können in viele Länder Europas ohne Passkontrolle reisen.

Alle Menschen können ohne Personenkontrolle in Deutschland einreisen.

Deutsche können ohne Passkontrolle in jedes Land reisen.

Deutsche können in jedem Land mit dem Euro bezahlen.

222.

Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

Ungarn

Portugal

Spanien

Schweiz

223.

Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

Rumänien

Bulgarien

Polen

Griechenland

224.

Was bedeutet die Abkürzung EU?

Europäische Unternehmen

Europäische Union

Einheitliche Union

Euro Union

225.

In welchem anderen Land gibt es eine große deutschsprachige Bevölkerung?

Tschechien

Norwegen

Spanien

Österreich

226.

Welche ist die Flagge der Europäischen Union?

①②

③④

☐1

☐2

☐3

☐4

227.

Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

Finnland

Dänemark

Norwegen

Schweden

228.

Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?

NATO-Osterweiterung

EU-Osterweiterung

Deutsche Wiedervereinigung

Europäische Gemeinschaft

229.

Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

Spanien

Bulgarien

Norwegen

Luxemburg

230.

Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …

5 Jahre.

6 Jahre.

7 Jahre.

8 Jahre.

231.

Was bedeutet der Begriff „europäische Integration“?

Damit sind amerikanische Einwanderer in Europa gemeint.

Der Begriff meint den Einwanderungsstopp nach Europa.

Damit sind europäische Auswanderer in den USA gemeint.

Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.

232.

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

die Europäische Kommission

die Länder, die in die EU eintreten dürfen

die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

die europäische Verfassung

233.

Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

Tschechien

Bulgarien

Griechenland

Portugal

234.

Wo ist ein Sitz des Europäischen Parlaments?

London

Paris

Berlin

Straßburg

235.

Der französische Staatspräsident François Mitterrand und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich?

Freundschaft zwischen England und Deutschland

Reisefreiheit in alle Länder der EU

Frieden und Sicherheit in den Ländern der EU

einheitliche Feiertage in den Ländern der EU

236.

Wie viele Mitgliedstaaten hat die EU heute?

21

23

25

27

237.

2007 wurde das 50-jährige Jubiläum der „Römischen Verträge“ gefeiert. Was war der Inhalt der Verträge?

Beitritt Deutschlands zur NATO

Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Verpflichtung Deutschlands zu Reparationsleistungen

Festlegung der Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze

238.

An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?

Paris, London und Den Haag

Straßburg, Luxemburg und Brüssel

Rom, Bern und Wien

Bonn, Zürich und Mailand

239.

Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

durch die „Hamburger Verträge“

durch die „Römischen Verträge“

durch die „Pariser Verträge“

durch die „Londoner Verträge“

240.

Seit wann bezahlt man in Deutschland mit dem Euro in bar?

1995

1998

2002

2005

241.

Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.

Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.

Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.

Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

242.

Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?

der Staat

die Bundesländer

die Eltern/die Erziehungsberechtigten

die Schulen

243.

Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

Sie müssen die Demonstration anmelden.

Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.

Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.

244.

Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in Deutschland ein Studium zu beginnen?

das Abitur

ein Diplom

die Prokura

eine Gesellenprüfung

245.

Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammenleben?

Hans (20 Jahre) und Marie (19 Jahre)

Tom (20 Jahre) und Klaus (45 Jahre)

Sofie (35 Jahre) und Lisa (40 Jahre)

Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre)

246.

Ab welchem Alter ist man in Deutschland volljährig?

16

18

19

21

247.

Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?

Elternzeit

Mutterschutz

Geburtsvorbereitung

Wochenbett

248.

Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …

des Staates.

der Eltern.

der Großeltern.

der Schulen.

249.

Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?

der Staat

die Eltern

die Verwandten

die Schulen

250.

In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …

katholisch ist.

gut ausgebildet ist.

eine Frau ist.

Mitglied einer Partei ist.

251.

Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, …

geht das niemanden etwas an.

geht das nur die Familie etwas an.

kann man dafür nicht bestraft werden.

kann man dafür bestraft werden.

252.

In Deutschland …

darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.

kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.

darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.

darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.

253.

Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?

beim Einwohnermeldeamt

beim Standesamt

beim Ordnungsamt

beim Gewerbeamt

254.

In Deutschland dürfen Ehepaare sich scheiden lassen. Meistens müssen sie dazu das „Trennungsjahr“ einhalten. Was bedeutet das?

Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr

Die Ehegatten sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung möglich

Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr

Die Ehegatten führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben. Danach ist die Scheidung möglich

255.

Bei Erziehungsproblemen können Eltern in Deutschland Hilfe erhalten vom …

Ordnungsamt.

Schulamt.

Jugendamt.

Gesundheitsamt.

256.

Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?

eine Erlaubnis der Polizei

eine Genehmigung einer Partei

eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts

eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde

257.

Eine erwachsene Frau möchte in Deutschland das Abitur nachholen. Das kann sie an …

einer Hochschule.

einem Abendgymnasium.

einer Hauptschule.

einer Privatuniversität.

258.

Was darf das Jugendamt in Deutschland?

Es entscheidet, welche Schule das Kind besucht.

Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.

Es bezahlt das Kindergeld an die Eltern.

Es kontrolliert, ob das Kind einen Kindergarten besucht.

259.

Das Berufsinformationszentrum BIZ bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland hilft bei der …

Rentenberechnung.

Lehrstellensuche.

Steuererklärung.

Krankenversicherung.

260.

In Deutschland hat ein Kind in der Schule…

Recht auf unbegrenzte Freizeit.

Wahlfreiheit für alle Fächer.

Anspruch auf Schulgeld.

Anwesenheitspflicht.

261.

Ein Mann möchte mit 30 Jahren in Deutschland sein Abitur nachholen. Wo kann er das tun? An …

einer Hochschule

einem Abendgymnasium

einer Hauptschule

einer Privatuniversität

262.

Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

Niemand darf z. B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.

Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.

Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.

263.

In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …

werden bestraft.

werden wie Erwachsene behandelt.

teilen die Strafe mit ihren Eltern.

werden nicht bestraft.

264.

Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?

am Rosenmontag

am Maifeiertag

beim Oktoberfest

an Pfingsten

265.

Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?

zum Einwohnermeldeamt

zum Ordnungsamt

zur Agentur für Arbeit

zum Standesamt

266.

Wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?

wenn die Sonne untergeht

wenn die Nachbarn schlafen gehen

um 0 Uhr, Mitternacht

um 22 Uhr

267.

Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.

Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.

Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.

Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.

268.

Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.

Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.

Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.

Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.

269.

In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …

monatliches Taschengeld.

einen Platz in einem Sportverein.

einen Kindergartenplatz.

einen Ferienpass.

270.

Die Volkshochschule in Deutschland ist eine Einrichtung …

für den Religionsunterricht.

nur für Jugendliche.

zur Weiterbildung.

nur für Rentner und Rentnerinnen.

271.

Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

bunte Eier verstecken

einen Tannenbaum schmücken

sich mit Masken und Kostümen verkleiden

Kürbisse vor die Tür stellen

272.

Welche Lebensform ist in Deutschland nicht erlaubt?

Mann und Frau sind geschieden und leben mit neuen Partnern zusammen.

Zwei Frauen leben zusammen.

Ein allein erziehender Vater lebt mit seinen zwei Kindern zusammen.

Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.

273.

Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …

zum Arzt / zur Ärztin.

zum Gesundheitsamt.

zum Einwohnermeldeamt.

zum Jugendamt.

274.

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

das Schweigerecht

das Briefgeheimnis

die Schweigepflicht

die Meinungsfreiheit

275.

Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?

die Einwilligung der Eltern

ein Attest eines Arztes / einer Ärztin

die Einwilligung der Kinder

die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin

276.

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Ich kann nichts tun.

Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.

Ich drohe der Person.

Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.

277.

Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …

kein Englisch spricht.

zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.

Mutter ist.

278.

Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

im Rollstuhl sitzt.

keine Erfahrung hat.

zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

kein Englisch spricht.

279.

In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine „Hausordnung“. Was steht in einer solchen „Hausordnung“? Sie nennt …

Regeln für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

alle Mieter und Mieterinnen im Haus.

Regeln, an die sich alle Bewohner und Bewohnerinnen halten müssen.

die Adresse des nächsten Ordnungsamtes.

280.

Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …

nichts machen.

den Bescheid wegwerfen.

Einspruch einlegen.

warten, bis ein anderer Bescheid kommt.

281.

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Meinungsfreiheit

Gleichbehandlung

Versammlungsfreiheit

Freizügigkeit

282.

Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürger/Staatsbürgerinnen übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?

Vereinstrainer/Vereinstrainerin

Wahlhelfer/Wahlhelferin

Bibliotheksaufsicht

Lehrer/Lehrerin

283.

Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?

Ich lasse die Rechnung liegen.

Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.

Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.

Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.

284.

Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?

Es ist egal, was man lernt.

Erwachsene müssen auch nach der Ausbildung immer weiter lernen.

Kinder lernen in der Schule alles, was im Beruf wichtig ist. Nach der Schule muss man nicht weiter lernen.

Alle müssen früher aufhören zu arbeiten, weil sich alles ändert.

285.

Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?

Lohnsteuer

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung

Umsatzsteuer

286.

Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin?

der Betriebsrat

der Betriebsprüfer / die Betriebsprüferin

die Betriebsgruppe

das Betriebsmanagement

287.

Sie möchten bei einer Firma in Deutschland Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Was müssen Sie beachten?

die Gehaltszahlungen

die Arbeitszeit

die Kündigungsfrist

die Versicherungspflicht

288.

Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU)

aus den nationalsozialistischen Verbrechen gegen Juden

aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

aus der christlichen Tradition

289.

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

seine Deutschkenntnisse zu gering sind.

er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

er eine dunkle Haut hat.

er keine Erfahrungen im Beruf hat.

290.

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

eine Anzeige schreiben

den Fernseher reklamieren

das Gerät ungefragt austauschen

die Garantie verlängern

291.

Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht? Weil ...

es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.

das für die Statistik in Deutschland wichtig ist.

man mehr Steuern zahlen muss, wenn man nicht zu einer Kirche gehört.

die Kirche für die Steuererklärung verantwortlich ist.

292.

Die Menschen in Deutschland leben nach dem Grundsatz der religiösen Toleranz. Was bedeutet das?

Es dürfen keine Moscheen gebaut werden.

Alle Menschen glauben an Gott.

Jeder kann glauben, was er möchte.

Der Staat entscheidet, an welchen Gott die Menschen glauben.

293.

Was ist in Deutschland ein Brauch an Ostern?

Kürbisse vor die Tür stellen

einen Tannenbaum schmücken

Eier bemalen

Raketen in die Luft schießen

294.

Pfingsten ist ein …

christlicher Feiertag.

deutscher Gedenktag.

internationaler Trauertag.

bayerischer Brauch.

295.

Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?

der Hinduismus

das Christentum

der Buddhismus

der Islam

296.

In Deutschland nennt man die letzten vier Wochen vor Weihnachten …

den Buß- und Bettag.

das Erntedankfest.

die Adventszeit.

Allerheiligen.

297.

Aus welchem Land sind die meisten Migranten / Migrantinnen nach Deutschland gekommen?

Italien

Polen

Marokko

Türkei

298.

In der DDR lebten vor allem Migranten aus …

Vietnam, Polen, Mosambik.

Frankreich, Rumänien, Somalia.

Chile, Ungarn, Simbabwe.

Nordkorea, Mexiko, Ägypten.

299.

Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …

Schwarzarbeiter / Schwarzarbeiterinnen

Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen

Zeitarbeiter / Zeitarbeiterinnen

Schichtarbeiter / Schichtarbeiterinnen

300.

Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen nach Deutschland?

Italien

Spanien

Portugal

Türkei

Teil IIFragen für das Bundesland Baden-Württemberg

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?

Mecklenburgische Seenplatte

Neckar-Odenwald-Kreis

Nordfriesland

Altötting

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?

blau-weiß-rot

schwarz-gold

weiß-blau

grün-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Baden-Württemberg über politische Themen informieren?

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei den Kirchen

7.

Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt ...

Heidelberg.

Stuttgart.

Karlsruhe.

Mannheim.

8.

Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden-Württemberg?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg nicht?

Finanzminister / Finanzministerin

Justizminister / Justizministerin

Innenminister / Innenministerin

Außenminister / Außenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Bayern

1.

Welches Wappen gehört zum Freistaat Bayern?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Bayern?

Prignitz

Rhein-Sieg-Kreis

Nordfriesland

Altötting

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Bayern gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Bayern?

blau-weiß-rot

weiß-blau

grün-weiß-rot

schwarz-gelb

6.

Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei der Verbraucherzentrale

bei den Kirchen

7.

Die Landeshauptstadt von Bayern heißt ...

Ingolstadt.

Regensburg.

Nürnberg.

München.

8.

Welches Bundesland ist Bayern?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Bayern?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Bayern nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Berlin

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Berlin?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Bezirk von Berlin?

Altona

Prignitz

Pankow

Mecklenburgische Seenplatte

3.

Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksverordnetenversammlung) wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin?

blau-weiß-rot

weiß-rot

grün-weiß-rot

schwarz-gold

6.

Wo können Sie sich in Berlin über politische Themen informieren?

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei den Kirchen

bei der Verbraucherzentrale

bei der Landeszentrale für politische Bildung

7.

Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?

Berlin

Saarland

Brandenburg

Hessen

8.

Welches Bundesland ist Berlin?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin

Präsident / Präsidentin des Senats

Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin

10.

Welchen Senator / welche Senatorin hat Berlin nicht?

Finanzsenator / Finanzsenatorin

Innensenator / Innensenatorin

Senator / Senatorin für Außenbeziehungen

Justizsenator / Justizsenatorin

Teil IIFragen für das Bundesland Brandenburg

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Brandenburg?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Brandenburg?

Prignitz

Rhein-Sieg-Kreis

Vogtlandkreis

Amberg-Sulzbach

2.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Brandenburg?

blau-weiß-rot

rot-weiß

grün-weiß-rot

schwarz-gelb

6.

Wo können Sie sich in Brandenburg über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei der Verbraucherzentrale

7.

Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt ...

Potsdam.

Cottbus.

Brandenburg.

Frankfurt/Oder.

8.

Welches Bundesland ist Brandenburg?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Brandenburg?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Brandenburg nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Bremen

1.

Welches Wappen gehört zur Freien Hansestadt Bremen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Stadtteil von Bremen?

Altona

Hemelingen

Pankow

Babelsberg

3.

Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Bremen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Bremen bei den Wahlen zur Bürgerschaft (Landtag) wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Bremen?

blau-weiß-rot

rot-weiß

grün-weiß-rot

schwarz-gold

6.

Wo können Sie sich in Bremen über politische Themen informieren?

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei den Kirchen

bei der Verbraucherzentrale

7.

Was ist ein deutscher Stadtstaat?

Bremen

München

Frankfurt

Erfurt

8.

Welches Bundesland ist Bremen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Bremen?

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin

Präsident / Präsidentin des Senats

Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin

10.

Welchen Senator / welche Senatorin hat Bremen nicht?

Senator / Senatorin für Außenbeziehungen

Finanzsenator / Finanzsenatorin

Justizsenator / Justizsenatorin

Innensenator / Innensenatorin

Teil IIFragen für das Bundesland Hamburg

1.

Welches Wappen gehört zur Freien und Hansestadt Hamburg?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Bezirk von Hamburg?

Altona

Hemelingen

Pankow

Mecklenburgische Seenplatte

3.

Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Hamburg?

blau-weiß-rot

weiß-rot

grün-weiß-rot

schwarz-gelb

6.

Wo können Sie sich in Hamburg über politische Themen informieren?

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

bei den Kirchen

bei der Landeszentrale für politische Bildung

7.

Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?

Hamburg

Sachsen

Bayern

Thüringen

8.

Welches Bundesland ist Hamburg?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin

Regierender Senator / Regierende Senatorin

Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin

10.

Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg nicht?

Justizsenator / Justizsenatorin

Senator / Senatorin für Außenbeziehungen

Finanzsenator / Finanzsenatorin

Innensenator / Innensenatorin

Teil IIFragen für das Bundesland Hessen

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Hessen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Hessen?

Ammerland

Altötting

Prignitz

Main-Taunus-Kreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Hessen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Hessen bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Hessen?

blau-weiß-rot

rot-weiß

schwarz-gold

grün-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Hessen über politische Themen informieren?

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei der Verbraucherzentrale

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei den Kirchen

7.

Die Landeshauptstadt von Hessen heißt ...

Kassel.

Darmstadt.

Frankfurt.

Wiesbaden.

8.

Welches Bundesland ist Hessen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Hessen?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Hessen nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern?

1234

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern?

Prignitz

Mecklenburgische Seenplatte

Vogtlandkreis

Rhein-Sieg-Kreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern?

schwarz-rot-gold

blau-weiß-gelb-rot

grün-weiß-rot

schwarz-gelb

6.

Wo können Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern über politische Themen informieren?

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei den Kirchen

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

7.

Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...

Greifswald.

Schwerin.

Rostock.

Wismar.

8.

Welches Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Mecklenburg-Vorpommern nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Niedersachsen

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Niedersachsen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Niedersachsen?

Ammerland

Rhein-Sieg-Kreis

Nordfriesland

Vogtlandkreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Niedersachsen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Niedersachsen bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Niedersachsen?

weiß-blau

schwarz-rot-gold

schwarz-gelb

blau-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?

bei der Landeszentrale für politische Bildung

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

bei den Kirchen

7.

Die Landeshauptstadt von Niedersachsen heißt …

Hannover.

Braunschweig.

Wolfsburg.

Osnabrück.

8.

Welches Bundesland ist Niedersachsen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Niedersachsen?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Niedersachsen nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen?

Ammerland

Rhein-Sieg-Kreis

Nordfriesland

Vogtlandkreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen?

rot-weiß

grün-weiß-rot

schwarz-gold

blau-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Nordrhein-Westfalen über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

bei der Landeszentrale für politische Bildung

7.

Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …

Köln.

Bonn.

Düsseldorf.

Dortmund.

8.

Welches Bundesland ist Nordrhein-Westfalen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Nordrhein-Westfalen?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Nordrhein-Westfalen nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Rheinland-Pfalz

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz?

Westerwaldkreis

Altötting

Emsland

Prignitz

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Rheinland-Pfalz?

weiß-rot

schwarz-rot-gold

schwarz-gelb

grün-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Rheinland-Pfalz über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

bei der Verbraucherzentrale

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Landeszentrale für politische Bildung

7.

Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz heißt …

Mainz.

Kaiserslautern.

Ludwigshafen.

Koblenz.

8.

Welches Bundesland ist Rheinland-Pfalz?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Rheinland-Pfalz?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Rheinland-Pfalz nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Saarland

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Saarland?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis im Saarland?

Mecklenburgische Seenplatte

Altötting

Neunkirchen

Rhein-Sieg-Kreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man im Saarland bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge des Saarlandes?

weiß-blau

schwarz-rot-gold

schwarz-gelb

grün-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich im Saarland über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

bei der Landeszentrale für politische Bildung

bei der Verbraucherzentrale

beim Ordnungsamt der Gemeinde

7.

Die Landeshauptstadt des Saarlandes heißt …

Neunkirchen.

Homburg.

Saarbrücken.

Völklingen.

8.

Welches Bundesland ist das Saarland?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Saarlandes?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat das Saarland nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Sachsen

1.

Welches Wappen gehört zum Freistaat Sachsen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Sachsen?

Vogtlandkreis

Altötting

Uckermark

Nordfriesland

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen?

blau-weiß-rot

weiß-grün

grün-weiß-rot

schwarz-gelb

6.

Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?

bei der Landeszentrale für politische Bildung

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei den Kirchen

bei der Verbraucherzentrale

7.

Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …

Leipzig.

Dresden.

Chemnitz.

Zwickau.

8.

Welches Bundesland ist Sachsen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Sachsen-Anhalt

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Sachsen-Anhalt?

Ammerland

Altötting

Uckermark

Börde

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen-Anhalt?

blau-weiß-rot

gelb-schwarz

grün-weiß-rot

weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Sachsen-Anhalt über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

bei der Landeszentrale für politische Bildung

beim Ordnungsamt der Gemeinde

bei der Verbraucherzentrale

7.

Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt heißt …

Halle.

Dessau.

Magdeburg.

Wittenberg.

8.

Welches Bundesland ist Sachsen-Anhalt?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen-Anhalt?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen-Anhalt nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Schleswig-Holstein

1.

Welches Wappen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?

Ammerland

Mecklenburgische Seenplatte

Nordfriesland

Rhein-Sieg-Kreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Schleswig-Holstein?

weiß-blau

blau-weiß-rot

weiß-rot

grün-weiß-rot

6.

Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?

bei der Verbraucherzentrale

beim Ordnungsamt der Gemeinde

beim Landesbeauftragten für politische Bildung

bei den Kirchen

7.

Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …

Husum.

Flensburg.

Lübeck.

Kiel.

8.

Welches Bundesland ist Schleswig-Holstein?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Schleswig-Holstein?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Schleswig-Holstein nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Teil IIFragen für das Bundesland Thüringen

1.

Welches Wappen gehört zum Freistaat Thüringen?

1

2

3

4

2.

Welches ist ein Landkreis in Thüringen?

Ammerland

Altötting

Nordfriesland

Wartburgkreis

3.

Für wie viele Jahre wird der Landtag in Thüringen gewählt?

3

4

5

6

4.

Ab welchem Alter darf man in Thüringen bei Kommunalwahlen wählen?

14

16

18

20

5.

Welche Farben hat die Landesflagge von Thüringen?

blau-weiß-rot

weiß-rot

grün-weiß-rot

schwarz-gold

6.

Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?

bei den Kirchen

bei der Verbraucherzentrale

bei der Landeszentrale für politische Bildung

beim Ordnungsamt der Gemeinde

7.

Die Landeshauptstadt von Thüringen heißt …

Eisenach.

Erfurt.

Gera.

Jena.

8.

Welches Bundesland ist Thüringen?

1

2

3

4

9.

Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Thüringen?

Erster Minister / Erste Ministerin

Premierminister / Premierministerin

Bürgermeister / Bürgermeisterin

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

10.

Welchen Minister / welche Ministerin hat Thüringen nicht?

Justizminister / Justizministerin

Außenminister / Außenministerin

Finanzminister / Finanzministerin

Innenminister / Innenministerin

Anlage 2

Rahmencurriculum für den Einbürgerungskurs

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 141 bis 174)

Inhalt

Seite

I.Übergreifende Zielvorstellung144

II.Maßgaben für das Curriculum144

1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs / Orientierungskurs144

2) Aufbau des Curriculums145

3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer147

4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs147

5) Kursumfang149

6) Gestaltung der Unterrichtszeiten149

III.Themenbereiche und Lernziele (Module)151

Modul I:Einführung151

Modul II:Leben in der Demokratie152

Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung152

Teil 2: Rechte und Pflichten157

Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft161

Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes164

Modul III:Geschichte und Verantwortung166

Modul IV:Mensch und Gesellschaft171

Modul V:Kursabschluss174

I. Übergreifende Zielvorstellungen

Nach dem von der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 31. Mai/1. Juni 2007 in Berlin gebilligten Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“ ist die Vermittlung staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Grundsätze und Werte unserer Verfassung das Ziel des Einbürgerungskurses. Die dort vermittelten Kenntnisse dienen dem Erwerb des für das Bekenntnis zum Grundgesetz notwendigen Verständnisses von Prinzipien und Aufbau des deutschen Staatswesens sowie der damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftspolitischen Prozesse. Der Einbürgerungskurs soll die Einbürgerungsbewerber in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erkennen und aktiv wahrnehmen zu können. Das Rahmencurriculum trägt dieser Zielsetzung in Aufbau und Ausgestaltung Rechnung.

II. Maßgaben für das Curriculum

1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs/Orientierungskurs

Der Einbürgerungskurs baut auf den Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auf. Er umfasst somit die Themenbereiche „Leben in der Demokratie“ (im Orientierungskurs: „Politik in der Demokratie“), „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Während der Orientierungskurs vor allem grundlegende Kenntnisse vermittelt, behandelt der Einbürgerungskurs die Themenbereiche erweiternd, vertiefend und mit Blick auf zukünftige staatsbürgerliche Handlungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „Leben in der Demokratie“. Behandelt werden sollen insbesondere die Themen:

Demokratie,

Grundrechte,

Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft,

Rechtsstaat,

Sozialstaat,

Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl,

Teilhabe an der politischen Gestaltung,

Gleichberechtigung von Mann und Frau,

Staatssymbole.

2) Aufbau des Curriculums

Das Curriculum gliedert sich in die nachfolgenden fünf Module:

Modul I:Einführung in den Kurs

Modul II:Leben in der Demokratie

Teil 1:Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung

Teil 2:Rechte und Pflichten

Teil 3:Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft

Teil 4:Besonderheiten des Bundeslandes

Modul III:Geschichte und Verantwortung

Modul IV:Mensch und Gesellschaft

Modul V:Kursabschluss

Die Lerninhalte der Module II bis IV sind um Schlüsselthemen angeordnet. Diese umfassen die Kerninhalte des Einbürgerungskurses, mit denen die notwendigen Kenntnisse und das zugehörige Verständniswissen erworben werden sollen. Die Schlüsselthemen stehen mit den weiteren Lerninhalten in enger inhaltlicher Verbindung. Von ihnen ausgehend sollen die Einzelthemen des jeweiligen Moduls im Unterricht behandelt werden.

Die Auswahl der im Curriculum vorgegebenen Themen für den Einbürgerungskurs orientiert sich an der Fragestellung, welche konkreten Lerninhalte unter die Vorgaben „staatsbürgerliches Grundwissen“ sowie „Grundsätze und Werte unserer Verfassung“ fallen. Lerninhalte mit speziellem Bundeslandbezug werden berücksichtigt, allerdings nur solche, die in Zusammenhang mit demokratischen Teilhabemöglichkeiten stehen. Die länderspezifischen Lerninhalte können in Kooperation mit den Landeszentralen für politische Bildung entwickelt werden.

a. Leben in der Demokratie

Der Bereich „Leben in der Demokratie“ bildet den Kernbereich des Einbürgerungskurses. Die Lerninhalte sind auf die späteren staatsbürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten der Einbürgerungsbewerber ausgerichtet. Das heißt, dass vor allem Art und Bedeutung der verschiedenen Beteiligungsformen am politisch-gesellschaftlichen Leben in Deutschland (Wahlen, Partei- und Vereinsmitgliedschaften etc.) aufgezeigt werden sollen. Darauf aufbauend ist der Rahmen darzustellen, innerhalb dessen sich die Partizipation des Neubürgers am Gemeinwesen vollzieht, nämlich die grundlegenden Prinzipien, Werte und Normen (Grundrechte, Rechte und Pflichten, Konfliktlösung), die zentralen Funktionsmechanismen der parlamentarischen Demokratie sowie ihr Aufbau und ihre Strukturen.

b. Geschichte und Verantwortung

Für das Verstehen der bundesrepublikanischen Gegenwart sollen wichtige Stationen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere der Weg zur parlamentarischen Demokratie, als Wissenshintergrund vermittelt werden. Dabei wird Bezug genommen auf das Parlament in der Paulskirche 1848/49 und seinen Einfluss auf das Grundgesetz sowie auf die unterschiedliche Stellung der Volksvertretung im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Am Beispiel der nationalsozialistischen Diktatur werden die Folgen der Negierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und die daraus resultierende Verantwortung zum Erhalt der demokratischen Verfassung aufgezeigt. Als wichtige Stationen der deutschen Nachkriegsgeschichte sollen neben der Gründung der Bundesrepublik die Themen DDR, deutsche Teilung und Wiedervereinigung vermittelt werden. Grundsätzlich sollen nicht historische Daten, sondern geschichtliche Zusammenhänge im Mittelpunkt dieses Kursmoduls stehen.

Da die Geschichte Deutschlands ganz wesentlich durch Zuwanderung geprägt worden ist, wird auch das Thema Migrationsgeschichte in den Themenkatalog aufgenommen. Dieses Thema stellt zudem einen guten Anknüpfungspunkt an die persönliche Migrationsgeschichte der Kursteilnehmer dar.

Der Entwicklungsprozess der Bundesrepublik Deutschland soll im Zusammenhang mit dem Fortgang der europäischen Einigung und der wachsenden Bedeutung der europäischen Integration vermittelt werden. Daneben erhält dieses Thema seine Relevanz durch die Tatsache, dass Ausländer mit der Einbürgerung nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern – sofern es sich um Drittstaatsangehörige handelt – auch EU-Bürger werden.

c. Mensch und Gesellschaft

In diesem Themenfeld wird auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Kultur bzw. des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland eingegangen. Diese thematische Ausrichtung trägt auch der Prägung Deutschlands durch Migrationsprozesse Rechnung, weshalb die an dieser Stelle im Konzept benannten Lerninhalte dem Kernbestand staatsbürgerlichen Grundwissens zugerechnet werden.

Wichtige Inhalte aus dem Modul „Leben in der Demokratie“, z. B. einzelne Grundrechte oder das Thema „Umgang mit Konflikten“, sind aufzugreifen und in Bezug zum gesellschaftlichen Miteinander im interkulturellen Kontext zu setzen. Neben Themen des religiösen und kulturellen Zusammenlebens im föderalen Deutschland soll auch der kulturelle Wandel infolge von Zuwanderung verdeutlicht werden.

Um den Blick stärker auf die gesellschaftliche Dimension von Kultur zu richten, ist auch das Thema Bildung in den Lerninhaltekatalog aufgenommen worden. Bildung soll als zentrale Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlich-politischen Leben in Deutschland vermittelt werden.

3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer

a. Sprachliche Voraussetzungen

Teilnehmer am Einbürgerungskurs sollten über das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl das Unterrichtsmaterial hinreichend verstanden als auch den Ausführungen von Lehrkräften und Mitlernenden angemessen gefolgt werden kann. Insbesondere im Bereich Leseverstehen sollte das Sprachniveau B1 sicher beherrscht werden.

b. Selbstständiges Lernen

Obgleich alle Inhalte des Einbürgerungstests Gegenstand des Kurses sind, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich grundlegender Lerntechniken zu bedienen, wie etwa Nachschlagen in einem Wörterbuch oder in Lexika, selbstständiges Mitschreiben im Unterricht, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien, selbstständiges Vor- und Nachbereiten sowie Wiederholen des Unterrichtsstoffes. Diese Lerntechniken ermöglichen den Teilnehmern eine individuelle und intensive Vorbereitung auf den Test über das Geschehen im Kurs hinaus und erhöhen die Bestehenschancen bei der abschließenden Prüfung.

c. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Kurs

Der handlungsorientierte Ansatz des Einbürgerungskurses erfordert die Bereitschaft des Einzelnen, sich aktiv in die Gestaltung des Unterrichtsgeschehens einzubringen. Nur so können die Teilnehmer umfassend von der Vermittlung der Inhalte im Kurs profitieren.

4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs

Die methodisch-didaktische Ausgestaltung des Einbürgerungskurses orientiert sich an folgenden grundlegenden Prinzipien:

Teilnehmerorientierung

Die Ausrichtung der Themen und ihre Ausgestaltung orientieren sich an der Lebenswelt der Teilnehmer („Anschlusslernen“). Die Erfahrungen und Vorkenntnisse der Teilnehmer werden stets berücksichtigt.

Handlungs- und Subjektorientierung

Die Teilnehmer sollen angeregt werden, sich aktiv in das Unterrichtsgeschehen einzubringen und an dessen Gestaltung zu partizipieren. Eine solche Aktivierung kann mittels Rollenspielen, Projekten etc. erreicht werden. Das Lernen wird als ganzheitlicher Prozess betrachtet, bei dem der Weg der Teilnehmer zur eigenständigen Erkenntnis im Mittelpunkt des Interesses steht.

Multiperspektivische Themenaufbereitung

Der Unterricht sollte nicht zu einer eindimensionalen Darstellung einer (Mehrheits-) Meinung führen, sondern kontroverse Standpunkte deutlich machen und diskutieren. Die Teilnehmer sollten an geeigneten Stellen dazu angeleitet werden, Perspektivwechsel in der Sache vorzunehmen und so Grundvoraussetzungen für Verständnis und Toleranz einzuüben.

Verwendung erwachsenengerechter Unterrichtsformen

Das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Lehrkräften ist durch respektvollen Umgang im Sinne einer Lernpartnerschaft gekennzeichnet. Der Austausch erfolgt stets auf gleicher Augenhöhe und anerkennt die Kompetenzen des Gegenübers sowie ihren Nutzen für den Lernprozess.

Einsatz wechselnder Sozialformen

Der Einsatz wechselnder Sozialformen ermöglicht die Auswahl einer für die Vermittlung des jeweiligen Lerngegenstandes geeigneten Form, die zudem das selbstständige Erarbeiten von Lerninhalten durch die Teilnehmer fördern soll. Bei der Auswahl und Gestaltung der Sozialformen sind die bisherigen Lernerfahrungen und die Lernvoraussetzungen der Teilnehmer zu berücksichtigen.

Einsatz vielfältiger Methoden

Angesichts der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Themen des Einbürgerungskurses ist eine Vielfalt an Methoden für eine adäquate Vermittlung der Inhalte notwendig, deren jeweilige Auswahl im Ermessen der Lehrkraft steht. Methodenauswahl bedeutet auch ein Eingehen auf die Bedürfnisse und Bedarfe der jeweiligen Kursgruppe.

Um Faktenwissen und Wissen um Zusammenhänge im Bereich Politik, Geschichte und Kultur verständlich vermitteln zu können, sind die im Kurs eingesetzten Materialien unter folgenden Gesichtspunkten aufzubereiten:

Sprachlich einfache Ausdrucksweise

Mit Rücksichtnahme auf einen unterschiedlichen Sprachstand der Teilnehmer im Deutschen sollten sich alle Unterrichtsmaterialien am Sprachniveau B1 des GER orientieren und sprachdidaktisch überarbeitet sein. Trotz der Notwendigkeit des Einsatzes von Fachvokabular sollte die im Kurs gepflegte Sprache und Ausdrucksweise möglichst einfach gehalten werden.

Elementarisieren des Unterrichtsgegenstandes

Der behandelte Gegenstand wird auf die grundlegenden Aspekte beschränkt, die zu seinem Verstehen notwendig sind.

Induktives Vorgehen

Das Erschließen des Unterrichtsstoffes sollte zumeist anhand konkreter Beispiele durch ein induktives Vorgehen erfolgen.

Visualisieren

Bei der Aufbereitung der Themen und Inhalte steht Anschaulichkeit im Mittelpunkt. Dies kann durch den Einsatz verschiedener Medien (Print, Film, Fernsehen, Fotos, Statistiken, Graphiken etc.) befördert werden.

5) Kursumfang

Der Einbürgerungskurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es wird empfohlen, eine tägliche Unterrichtszeit von 6 UE nicht zu überschreiten. Damit wird ein entsprechender zeitlicher Rahmen geschaffen, um die vorgesehenen Inhalte gegenüber dem 45 UE umfassenden Orientierungskurs erweiternd und vertiefend sowie mit Hilfe teilnehmerorientierter Methoden zu behandeln.

Modul I:Einführung (1,5 UE)

Modul II:Leben in der Demokratie (insgesamt 33 UE)

Teil 1:Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung (11 UE)

Teil 2:Rechte und Pflichten (9 UE)

Teil 3:Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft (7 UE)

Teil 4:Besonderheiten des Bundeslandes (6 UE)

Modul III:Geschichte und Verantwortung (13 UE)

Modul IV:Mensch und Gesellschaft (11 UE)

Modul V:Kursabschluss (1,5 UE)

6) Gestaltung der Unterrichtszeiten

Auf Basis eines Kursumfangs von 60 UE à 45 Minuten können verschiedene Zeitmodelle für die Durchführung des Einbürgerungskurses angeboten werden, um vor allem in Regionen mit hohem Ausländeranteil und größerem Einbürgerungspotenzial die unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen der Teilnehmer (Berufstätige, Mütter mit Kindern etc.) berücksichtigen zu können. Es wird folgendes differenziertes Angebot vorgeschlagen:

Kompakte Vollzeitkurse über zwei Wochen mit jeweils 30 UE (6 UE pro Tag), geeignet vor allem für Schnelllerner, Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, und Nichterwerbstätige;

Teilzeitkurse in Form von Abendkursen über 15 Wochen mit jeweils 4 UE, geeignet vor allem für Berufstätige;

Teilzeitkurse in Form von Wochenendkursen über sechs Wochenenden mit jeweils 10 UE, geeignet für Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, z. B. Beschäftigte im Schichtdienst;

Vormittagskurse über drei Wochen mit jeweils 20 UE, geeignet vor allem für Hausfrauen/Hausmänner mit schulpflichtigen Kindern.

III. Themenbereiche und Lernziele (Module)

Modul I: Einführung – Umfang: 1,5 UE

Die Kursteilnehmer und Kursleiter sollen sich zunächst kennenlernen und in einem offenen Gespräch ihre Erwartungen im Hinblick auf den Einbürgerungskurs und die Einbürgerung artikulieren. Nach der Vorstellung des Kursverlaufs werden erste lebensnahe Informationen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, das jeweilige Bundesland und die Kommune erarbeitet, um den Einstieg in das folgende Modul vorzubereiten.

Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Einführung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) ...

kennen den Kursablauf.

kennen die Erwartungen, die mit der Einbürgerung, der deutschen Staatsangehörigkeit sowie dem Einbürgerungskurs verbunden werden.

In diesem Modul steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Erwartungen und Interessen des deutschen Staates und der Gesellschaft

ο

bzgl. der Einbürgerung

ο

bzgl. des Einbürgerungskurses

Informationen zu Deutschland (Strukturdaten)

ο

Daten und Fakten zum persönlichen Lebensumfeld (Stadt/Gemeinde)

ο

Daten und Fakten zur Bundesrepublik und zu den Bundesländern

ο

Vertiefungswissen: Bundesland

Modul II: Leben in der Demokratie – Umfang: 33 UE

Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung – Umfang: 11 UE

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier auf dem Verständnis des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Teilhabe an der politischen Gestaltung. Ausgehend von dem Wissen um die institutionelle Ordnung des politischen Systems und seine funktionalen Zusammenhänge gilt es in den einzelnen Lernzielbereichen ein Verständnis politischer Entscheidungsprozesse aufzubauen, das sowohl die Entscheidungsträger und ihre Legitimation als auch die Beteiligten an der politischen Willensbildung umfasst. Das Kennenlernen verschiedener Elemente der demokratischen Gesellschaftsordnung zielt dabei auf die Entwicklung oder Erweiterung von Kompetenzen, die notwendig sind, um Partizipationsmöglichkeiten bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme erkennen und wahrnehmen zu können.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen den Aufbau des demokratischen, föderativen Systems, die wichtigsten Staatsorgane und Staatsämter und deren Bedeutung, die Staatssymbole, die Grundzüge der Parteienlandschaft und des deutschen Wahlsystems.

erkennen die Notwendigkeit der Gewaltenteilung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.

kennen die Möglichkeiten zur Teilhabe an der politischen Gestaltung und reflektieren diesbezüglich die Vorteile, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit sich bringt.

wissen um die Bedeutung der gesellschaftlich-politischen Partizipation für das Funktionieren des demokratischen Systems.

Die übergeordneten Lernziele sollen durch die Auseinandersetzung mit den folgenden Schlüsselthemen erreicht werden:

Parlamentarische Demokratie, Staatsaufbau und föderales System der Bundesrepublik Deutschland

Erfahrungen der Kursteilnehmer mit politischen Partizipationsmöglichkeiten

Möglichkeiten der Beteiligung: Wahlen, Parteien, Bürgerinitiativen, Verbände, Vereine, politische Stiftungen, Gewerkschaften, Demonstrationen (Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit)

Informationsvermittlung als Basis der Teilhabe

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

Demokratie und StaatsaufbauKT …

wissen, dass Deutschland eine parlamentarische, repräsentative Demokratie ist.

verstehen die Grundprinzipien der demokratischen Ordnung und wissen um ihre Bedeutung für Freiheit und Gerechtigkeit.

kennen die grundlegenden Unterschiede zu totalitären Staatsformen.

wissen, dass die zentralen Grundsätze der Demokratie im Grundgesetz als der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland formuliert sind.

kennen die Bedeutung der Gewaltenteilung für das demokratische System (auch im historischen Kontext).

Merkmale der Demokratie in Deutschland: repräsentativ/parlamentarisch

Artikel 20 GG, Volkssouveränität, Repräsentativsystem, Mehrheitsprinzip, streitbare und wehrhafte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit

Unterschiede zur Monarchie, Diktatur

Grundgesetz als Verfassung

Staatsaufbau und Gewaltenteilung

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen

II. 2 Grundrechte und Grundgesetz3

FöderalismusKT …

wissen, dass es in der Bundesrepublik 16 Bundesländer gibt und kennen deren Namen.

wissen, dass in jedem Bundesland ein eigenes Landesparlament und eine eigene Landesregierung gewählt werden.

wissen, dass die Bundesländer über den Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirken.

Deutschland als Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)

Bundesrat: Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 19451

Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und ihre AufgabenKT…

kennen die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und sind mit ihrer Zusammensetzung und ihren grundsätzlichen Aufgaben vertraut.

wissen um die rechtsstaatliche Bindung und Gesetzmäßigkeit von Regierung und Verwaltung.

Aufgaben und Funktionen des Bundestags: Regierungsbildung, Gesetzgebung, Willensbildung

Aufgaben der Bundesregierung: politische Zielsetzungen, Initiativen, Umsetzung von Beschlüssen

Aufgaben und Funktionen des Bundesrats: Beteiligung der Länder und Kontrolle

Aufgabe und Funktion des Bundesverfassungsgerichts: kontrolliert das Regierungshandeln hinsichtlich der Verfassungskonformität/Einhaltung von Grundrechten

Rolle und Aufgaben des Staatsoberhaupts: Repräsentation der Bundesrepublik im In- und Ausland, Impulse für gesellschaftlichen Dialog

II. 2 Rechtsstaatsprinzip

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Deutschland in Europa3

Wahlen und ParteienKT …

kennen und verstehen die wichtigsten Funktionen demokratischer Wahlen.

kennen die Prinzipien des deutschen Wahlsystems.

kennen in Grundzügen System und Ablauf der Bundestags- und Europawahlen.

kennen die im Bundestag vertretenen Parteien und wissen, wie sie sich Informationen über sie verschaffen können.

kennen die wesentlichen Aufgaben der Parteien im politischen Willensbildungsprozess und erörtern sie exemplarisch.

kennen die wichtigsten Grundsätze des Parteiensystems.

Grundfunktion von Wahlen: Wahl/Abwahl der Regierung

Prinzipien des deutschen Wahlsystems: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim

Wahlsystem und Wahlablauf bei Bundestags- und Europawahl

Parteien im Bundestag

Aufgabe und Bedeutung der Parteien bei der politischen Willensbildung: Öffentlichkeitsarbeit, Bündelung und Artikulation von Interessen

Wichtige Grundsätze des deutschen Parteiensystems: Mehrparteienprinzip, Verfassungstreue

II. 2 Bürgerrechte und weitere Grundrechte

II. 3 Konflikte in der Politik

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 19453

StaatssymboleKT …

kennen die Staatssymbole des Bundes und den Text der Nationalhymne.

kennen die Symbole des jeweiligen Bundeslandes.

Symbole des demokratischen Deutschland: Nationalhymne, Bundesfarben, Bundessiegel

Symbole der Bundesländer

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 19451

c. Schlüsselbegriffe

Mehrheitsprinzip, Richtlinienkompetenz, Volkssouveränität, freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaat, Verhältniswahl, Fünf-Prozent-Hürde, Koalition, Opposition, Vertrauensfrage, Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement, Bundesstaat, Teilhabe

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 2: Rechte und Pflichten – Umfang: 9 UE

Anhand anschaulicher Beispiele werden in diesem Modul Inhalt und Bedeutung der Grundrechte vermittelt und der Aufbau des Grundgesetzes erläutert. Die Kursteilnehmer entwickeln praxisnah ein tieferes Verständnis für die staatsbürgerlichen Pflichten und die Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl. Das Zusammenspiel zwischen Rechtsstaatsprinzip, Grundrechten, staatsbürgerlichen Pflichten und dem Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit soll reflektiert und erörtert werden.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen den Aufbau des Grundgesetzes (GG) und wissen, dass die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 verankert sind.

sind mit den Begriffen Freiheits- und Gleichheitsrechte, Menschenrechte und Bürgerrechte/„Deutschenrechte“ vertraut.

sind besonders vertraut mit den Artikeln 1 bis 6 GG.

verstehen die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips, den grundlegenden Wert gegenseitiger Toleranz und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland.

erkennen in den staatsbürgerlichen Pflichten notwendige Forderungen an den Einzelnen für den Erhalt des Gemeinwohls.

wissen um Möglichkeiten und die Wichtigkeit, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen.

verstehen im Sozialstaatsprinzip das Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit.

reflektieren die persönliche Inanspruchnahme von Grundrechten anhand aktueller Debatten.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Aufbau des Grundgesetzes (GG)

Verankerung der Grundrechte im GG: Art. 1-19

Rechtsstaatsprinzip

Achtung der Menschenwürde und gegenseitige Toleranz als Grundpfeiler des Zusammenlebens

staatsbürgerliche Pflichten als Spiegel der Grund- und Menschenrechte; Verantwortung für das Gemeinwohl

Sozialstaatsprinzip und soziale Gerechtigkeit

Bezug zu aktuellen Debatten

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

RechtsstaatsprinzipKT …

verstehen, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist, dem Prinzip der Rechtsgleichheit unterliegt und dies durch die Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet wird.

Bindung staatlichen Handelns an Gesetze

Rechtsschutz für alle Staatsangehörigen durch unabhängige Gerichte

Rechtsgleichheit

II. 1 Demokratie und Staatsaufbau

II. 3 Konflikte vor Gericht

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen1

Grundrechte und Grund-gesetzKT ...

kennen den Aufbau des Grundgesetzes.

sind vertraut mit Inhalt und Wesen der Grundrechte, besonders der Art. 1-6.

reflektieren die Schranken der Grundrechte und erkennen die Spannungsfelder zwischen den einzelnen Grundrechten.

Menschenwürde als Leitprinzip der Verfassung (Art. 1 GG)

Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG)

Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit und Recht auf aktive Gestaltung der Lebensführung (Art. 2 GG)

Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG)

Diskriminierungsverbote (Art. 3 Abs. 3 GG)

Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)

Recht auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG)

Bedeutung der Meinungs-, Informations-, Presse-, Kunst- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung

Ehe, Familie, nichteheliche Kinder (Art. 6 GG)

Toleranzprinzip

Grundrechte im Spannungsfeld zueinander (z. B. Rauchverbot, Lärmbelästigung, Kopftuchdebatte, Definition von Kunst, „Schmähkritik“)

II. 1 Wahlen und Parteien

II. 3 Konfliktlösung

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen

IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland; Bildung in Deutschland; Religiöse Vielfalt in Deutschland3

Bürgerrechte („Deutschenrechte“) und weitere GrundrechteKT …

wissen, dass es Rechte gibt, die an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sind, die z. T. über Art. 2 GG oder andere Gesetze auch für Ausländer gelten.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 GG)

Begriff „Deutscher“ (Art. 116 GG)

Wahlrecht (Art. 38 Abs. 2 GG)

Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)

Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 1 GG)

Freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG)

II. 1 Wahlen und Parteien

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen2

Staatsbürgerliche Pflichten und SozialstaatKT …

wissen, dass an das Leben in einer Gemeinschaft zur Wahrung des Gemeinwohls Pflichten geknüpft sind.

verstehen die Bedeutung von Elternpflicht, Schulpflicht, Wehrpflicht, Zivildienst und den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.

kennen die Grundzüge des Sozialstaatsprinzips.

wissen um die Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen.

Gleiche Rechte und Pflichten als Staatsangehöriger (Art. 33 Abs. 1 GG)

Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 GG)

Schulpflicht (Art. 7 GG)

Wehrpflicht, Zivildienst (Art. 12a GG)

Eigentum verpflichtet (Art. 14 Abs. 2 und 3 GG, Art. 15 GG)

Steuerpflicht

Gesetzestreue

Sozialstaatsprinzip: Fürsorgepflicht des Staates und staatliches Bemühen um soziale Gerechtigkeit

Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen2

Verantwortung des Einzelnen für das Gemein-wohlKT …

erkennen die Bedeutung staatsbürgerlicher und sonstiger Ehrenämter für das Gemeinwohl und wissen, wie sie Zugang zu diesen erlangen können.

Staatsbürgerliche Ehrenämter: z. B. Wahlhelfer, ehrenamtliche Richter/Schöffen, politisches Ehrenamt

Sonstige Ehrenämter: Einsatz bei Katastrophenfällen (THW, DRK etc.)

Vereine

II. 1 Wahlen und Parteien

II. 1 Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene1

c. Schlüsselbegriffe

Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgleichheit, Menschenwürde, Toleranz, Grundrechtsbindung, freie Persönlichkeitsentfaltung, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit/Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Schutz von Ehe und Familie, Bürgerrechte/„Deutschenrechte“, Sozialstaatsprinzip, Fürsorgepflicht des Staates, soziale Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Schöffe(n), Katastrophenfall

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft – Umfang: 7 UE

Der Umgang mit Konflikten im demokratischen Rechtsstaat ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Teilbereich, der für alle in Deutschland lebenden Menschen unmittelbar im Alltag erfahrbar werden kann. Daher ist es zunächst sinnvoll, sich die Bandbreite von möglichen Konflikten und die Ebenen, auf denen sich diese abspielen können, bewusst zu machen. Konflikte und mögliche Wege zu deren friedlicher Lösung sollen in diesem Teil des Kurses beispielhaft konkretisiert werden. Daraus lassen sich Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie ein Verständnis des Zusammenhangs der Lösungswege mit den Grundrechten und Werten der deutschen Verfassung herleiten. Die Teilnehmer sollen dazu angeregt werden, die Folgen verschiedener Wege der Konfliktbewältigung und Konfliktlösung zu durchdenken. Der Bezug zu spezifischen Problemstellungen ihrer Lebenswelt bildet die Leitlinie für die Auswahl des Unterrichtsmaterials.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen verschiedene Ebenen der Konfliktaustragung in der demokratischen Gesellschaft.

erkennen die grundlegende Bedeutung der Verbindung von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Möglichkeiten der Konfliktaustragung für die bundesrepublikanische Gesellschaftsordnung.

reflektieren verschiedene Arten des Umgangs mit Konflikten anhand ausgewählter Beispiele.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Möglichkeiten des Umgangs mit Konflikten

Bedeutung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit für die Möglichkeiten der Konfliktbewältigung

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

Lebensweltbezogene KonflikteKT …

kennen verschiedene Arten von lebensweltbezogenen Konflikten und deren Akteure.

sind sich der Regeln und Verhaltensspielräume beim Umgang mit diesen Konflikten bewusst.

reflektieren verschiedene Verfahren zur Bewältigung dieser Konflikte.

Veranschaulichung verschiedener Verfahren zur Konfliktbewältigung anhand lebensweltbezogener Konfliktsituationen

Gewaltlosigkeit als Prinzip der Konfliktlösung

Kompromisse am Ende eines Diskussionsprozesses

Mehrheitsprinzip

IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland3

Konflikte vor GerichtKT …

wissen, dass Konfliktlösungen immer innerhalb des Rahmens von Recht und Gesetz gefunden werden müssen.

verstehen, warum das Gewaltmonopol allein beim Staate liegen muss.

kennen Akteure und Spielregeln einer Konfliktaustragung vor Gericht.

reflektieren die Bedeutung von Gerichtsprozessen für die Bewältigung oder Lösung von Konflikten.

Bindung der Konfliktbewältigung an Recht und Gesetz

Gewaltmonopol des Staates: Durchsetzung von Recht und Gesetz durch Ordnungsbehörden, Polizei und Bundespolizei

Gerichtsprozess und Gerichtsentscheid (Beispiele)

II. 2 Rechtsstaatsprinzip2

Konflikte in der PolitikKT …

kennen eine Reihe von Beispielen für Konflikte in der Politik.

kennen eine Reihe von Akteuren und Ebenen der Austragung politischer Konflikte im demokratischen Rechtsstaat.

reflektieren demokratische Verfahren zum Umgang mit politischen Konflikten.

Konflikte in Innenpolitik und Außenpolitik, aktuelle Debatten

Diskussionsprozesse in Parlamenten, Parteien, Verbänden, Vereinen und Medien

Willens- und Meinungsbekundung in Demonstrationen

Einflussmöglichkeiten über Bürgerinitiativen, Schiedsgerichte

II. 2 Rechtsstaatsprinzip2

c. Schlüsselbegriffe

Konfliktbewältigung, Mehrheitsprinzip, Kompromiss, Gerichtsentscheid, Gewaltmonopol des Staates, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes – Umfang: 6 UE

Dieser Teil hat die bundeslandspezifische Vertiefung des Wissens um demokratische Teilhabemöglichkeiten zum Ziel. Das einzelne Bundesland, in dem der Einbürgerungskurs durchgeführt wird, erhält an dieser Stelle Freiraum zur inhaltlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der übergeordneten Lernziele und Schlüsselthemen. Auf diese Weise werden den Teilnehmern Bedeutung und Stellenwert der föderalen Struktur Deutschlands in der Politik und im Alltag bewusst.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts ist folgendes übergeordnete Lernziel erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen spezifische Partizipationsmöglichkeiten in ihrem Bundesland.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

besondere Teilhabemöglichkeiten im Bundesland

kommunale Möglichkeiten der politischen Teilhabe

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

Politische Teilhabe auf kommunaler EbeneKT …

kennen in Grundzügen die Gliederung und Zuständigkeiten der kommunalen Verwaltung.

kennen Instrumente der Bürgerbeteiligung.

reflektieren exemplarisch Mitwirkungsmöglichkeiten im konkreten Lebensumfeld.

Organe und Zuständigkeiten kommunaler Verwaltung (Grundzüge)

Möglichkeiten der politischen Betätigung im Lebensumfeld: Arbeit in Vereinen, Verbänden, Parteien; Teilnahme an Wahlen; Bürgerantrag, -begehren, -entscheid; sachkundiger Bürger

II. 1 Wahlen und Parteien5

Volksbegehren und VolksentscheidKT ...

kennen den Ablauf von Volksbegehren und Volksentscheid.

Themen von Volksbegehren, Durchführung, Quoren, Fristen

II. 1 Föderalismus1

c. Schlüsselbegriffe

kommunale Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksbegehren, Volksentscheid, Quorum

Modul III: Geschichte und Verantwortung – Umfang: 13 UE

Zur Erlangung eines tieferen Verständnisses für die deutsche Gegenwart und für den Prozess der Einigung Europas zur Verwirklichung von Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit sollen grundlegende Phasen und Ereignisse der deutschen Geschichte und insbesondere der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland erörtert und reflektiert werden. Dies soll unter Bezugnahme auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland und mit Blick auf die Ausbildung einer parlamentarischen Demokratie erfolgen. So soll beispielsweise der Zusammenhang zwischen dem Paulskirchenparlament 1848/49 und der Entstehung des Grundgesetzes aufgezeigt werden. Dazu gehört auch das Wissen, dass dem Parlament im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik jeweils eine unterschiedliche politische Bedeutung zukam und dass mit der nationalsozialistischen Diktatur die Prinzi-pien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgehoben und darüber hinaus mit Terror und menschenverachtenden Mitteln ideologische Vorstellungen durchgesetzt wurden. Hieraus resultiert eine besondere Verantwortung für den Erhalt der demokratischen Verfassung. Schließlich sollen Bedeutung und Einfluss der deutschen Teilung sowie des europäischen Einigungsprozesses auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland verstanden und reflektiert werden.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Geschichte und Verantwortung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

lernen die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im historischen und europäischen Kontext kennen.

erkennen in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammensetzung und politischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland das Ergebnis einer historischen Entwicklung.

reflektieren die Migrationsgeschichte vor dem Hintergrund des Entwicklungsprozesses der Bundesrepublik Deutschland.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Vorstellungen der KT vom Zusammenhang von Geschichte und Gegenwart sowie Verortung ihrer biografischen Erfahrungen als Teil gelebter Geschichte

die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis historischer Entwicklungen

Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Kontext

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945KT…

wissen, dass wichtige Elemente der bundesrepublikanischen Demokratie ihren Ursprung 1848/49 im Paulskirchenparlament haben.

wissen, dass mit dem deutschen Kaiserreich zwar der Nationalstaat, nicht aber die parlamentarische Demokratie verwirklicht wurde.

wissen, dass mit der Weimarer Republik erstmalig die parlamentarische Demokratie in Deutschland verwirklicht wurde.

Paulskirchenparlament 1848/49:

ο

Erster Versuch zur Gründung eines demokratischen Nationalstaates in Deutschland

ο

Verabschiedung einer Verfassung inkl. Grundrechte

ο

Staatssymbolik Schwarz-Rot-Gold

ο

Scheitern am Widerstand der herrschenden Fürsten in Deutschland

Deutsches Kaiserreich:

ο

Gründung des ersten deutschen Nationalstaates

ο

allgemeines (Männer-) Wahlrecht

ο

Parlament ohne Kompetenz zur Regierungsbildung

ο

Ende im Ersten Weltkrieg

Weimarer Republik:

ο

erste parlamentarische De-mokratie

ο

Verfassung inkl. Grundrechte

ο

Scheitern durch soziale Not (Weltwirtschaftskrise) und politischen Extremismus

II. 1 Föderalismus, parlamentarische Demokratie, Wahlen und Parteien

II. 2 Grundrechte und Grundgesetz2

Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre FolgenKT …

kennen den Erfahrungshintergrund der Bundesrepublik Deutschland.

erkennen, dass die Normen und Werte der NS-Zeit im Widerspruch zum GG stehen.

erkennen die große Verantwortung für einen demokratischen Neuanfang, der eine Wiederholung der Geschichte unmöglich machen soll.

NS-Diktatur: Aufhebung der Rechtsordnung, Gleichschaltung, Holocaust, Zweiter Weltkrieg, Emigration

Besatzung durch alliierte Siegermächte 1945-1949: drei Westzonen, eine Ostzone, Teilung Berlins

II. 1 Demokratie und Staatsaufbau

II. 2 Rechtsstaats-prinzip2

Gründung der Bundesrepublik DeutschlandKT …

wissen, dass mit der Gründung der Bundesrepublik die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt wurde, die durch die NS-Diktatur außer Kraft gesetzt wurde.

verstehen die bis heute damit verbundene Verantwortung.

Kapitulation

„Stunde Null“

Demokratischer Neubeginn: Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz, freie Wahlen, freie Presse

II. 1 Demokratie und Staatsaufbau; Föderalismus

II. 2 Rechtsstaatsprinzip; Grundrechte und Grundgesetz

III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 19451

Wichtige Stationen der NachkriegsgeschichteKT …

kennen die Grundzüge der historischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg.

wissen um die Teilung Deutschlands und die Spaltung Europas.

kennen die Grundzüge der Entwicklung, die zur Wiedervereinigung Deutschlands und zur Einigung Europas geführt haben.

Aufbau der zerstörten Infrastruktur

Kalter Krieg

Bundesrepublik Deutschland:

ο

Hilfe der USA (Marshall-Plan)

ο

Einführung der Sozialen Marktwirtschaft / Währungsreform / „Wirtschaftswunder“

ο

Westintegration (NATO)

ο

Entspannungspolitik

Deutsche Demokratische Republik:

ο

Ostintegration (Warschauer Pakt)

ο

Sozialistisches System, Einparteienstaat

ο

Volksaufstand

Eiserner Vorhang: Flüchtlinge, Mauerbau 1961

Zerfall des Ostblocks

Maueröffnung / Wiedervereinigung

II. 1 Föderalismus4

Deutschland in EuropaKT …

kennen die Grundzüge der Entwicklung der Europäischen Union.

kennen die vier Freiheiten des Binnenmarktes.

wissen, dass Drittstaatsangehörige mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit auch EU-Bürger werden.

kennen wichtige Stationen der europäischen Integration und deren Motive.

Überwindung alter Gegensätze

Unionsbürgerschaft

EWG, EG, EU

Gemeinsamer Markt ohne Binnengrenzen: Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit / Freiheit des Kapitalverkehrs

Währungsunion und Eurozone

EU-Erweiterung

II. 1 Wahlen und Parteien2

MigrationsgeschichteKT …

kennen die Grundzüge der Geschichte der Migration nach Deutschland.

Verschiedene Migrantengruppen in Deutschland:

ο

Arbeitsmigranten

ο

(Spät-) Aussiedler / Flüchtlinge / Vertriebene

ο

Asylbewerber / Bürgerkriegsflüchtlinge

ο

jüdische Zuwanderer

ο

ausländische Studierende

ο

EU-Binnenmigranten

IV. Kultur im föderalen Deutschland2

c. Schlüsselbegriffe

Gründung der Bundesrepublik Deutschland, Wiederaufbau, Wirtschaftswunder, Teilung/Wiedervereinigung Deutschlands, europäische Einigung, demokratischer Neubeginn, Nachkriegszeit, Staatsformen, Nationalsozialismus/NS-Diktatur, Holocaust, „Stunde Null“, Rechtsstaatlichkeit, Währungsreform, Eiserner Vorhang, geteiltes Deutschland, Besatzung, Europäische Union, gemeinsamer Markt, Eurozone, EU-Erweiterung, Migrationsgeschichte, Arbeitsmigranten, (Spät-) Aussiedler, Flüchtlinge, Vertriebene, Asylbewerber/Bürgerkriegsflüchtlinge, jüdische Zuwanderer, Parlament in der Paulskirche, deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Weltwirtschaftskrise

Modul IV: Mensch und Gesellschaft – Umfang: 11 UE

Das Modul „Mensch und Gesellschaft“ zielt auf verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Die Teilnehmer setzen sich mit Interkulturalität und kulturellem Wandel auseinander. Der Kulturbegriff ist im Sinne der Einbürgerungswilligen so aufzufassen, dass er Bereiche einschließt, die das Leben der Teilnehmer maßgeblich beeinflussen. Sie sollen veranlasst werden, bisherige Erfahrungen ihres Lebens in Deutschland einzuordnen und gezielt auf ein friedliches und gemeinschaftliches Miteinander hin zu reflektieren. Diese Auseinandersetzung kann zu einem Nachdenken über die eigene Verortung in diesem kulturellen Umfeld beitragen und insbesondere den Blick auf bereits wahrgenommene oder zukünftig wahrnehmbare Teilhabechancen lenken.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Mensch und Gesellschaft“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

erkennen die Prägungen Deutschlands auch infolge von Migrationsprozessen.

reflektieren ihre eigene Verortung in der Aufnahmegesellschaft und die eigene Bereitschaft, sich als Teil einer pluralistischen Gesellschaft zu verstehen.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

regionale Vielfalt

kultureller Wandel Deutschlands durch Zuwanderung und ethnische Minderheiten

Verortung der KT in ihrem kulturellen Umfeld

Formen des Zusammenlebens

religiöse Vielfalt

Bildung

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE

Kultur im föderalen DeutschlandKT …

erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland über vielfältige regionale Besonderheiten und Unterschiede verfügt.

wissen um den stetigen kulturellen Wandel und reflektieren gesellschaftliche Reaktionen auf diesen Wandel.

Lokale und regionale Besonderheiten in Deutschland

Stetiger Wandel von Kultur

Kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zusammenhang mit Migrationsprozessen

Interkulturalität im gesellschaftlichen Zusammenleben

III. Migrationsgeschichte

Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in DeutschlandKT …

kennen unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen in Deutschland.

kennen Aufgaben und Funktionen der Familie in Deutschland.

reflektieren die Rollenverteilung in der Familie im Hinblick auf die Gleichberechtigung aller Familienmitglieder.

erkennen die Bedeutung der Aufgabe der Erziehung von Kindern.

Familien (-formen), Ehe, Scheidung, Emanzipation der Frau

Gleichheit, Gleichberechtigung, Antidiskriminierungsgebot

Diskussions-, Streit- und Konfliktkultur

Erziehung und Verantwortung

II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte

II. 2 Grundrechte und Grundgesetz; Rechtsstaatsprinzip3

Religiöse Vielfalt in DeutschlandKT …

wissen um die religiöse Vielfalt in Deutschland und haben einen Überblick über die Verbreitung verschiedener Religionen in Deutschland.

reflektieren die Bedeutung der Religion im Alltag und im gesellschaftlichen Zusammenleben in Deutschland.

reflektieren Toleranz als wichtigsten Grundsatz des friedlichen Zusammenlebens der Religionen.

Konfessionen/Religionen in Deutschland: Christentum (kath., ev.), Islam, Judentum u. a.

Religionsausübung, Rolle von Religionsgemeinschaften, unterschiedliche Organisationsformen des religiösen Lebens in Deutschland

Trennung von Kirche und Staat

Interreligiöser Dialog und konfessionelle Konflikte

II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte3

Bildung in DeutschlandKT …

kennen Informationsmöglichkeiten über Bildungsangebote.

erkennen die Bedeutung von Bildung und lebenslangem Lernen für die persönliche Entwicklung und den beruflichen Erfolg in Deutschland.

reflektieren die Verantwortung der Familie für den Bildungserfolg der Kinder.

Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland

Erwachsenenbildung

Stellenwert und Wertschätzung von Bildung

Bedeutung von gleichberechtigtem Zugang zu Bildung

Gleichberechtigte Bildung von Mann und Frau2

c. Schlüsselbegriffe

Regionale und lokale Besonderheiten, Interkulturalität, kultureller Wandel, Diskussions-/Streit-/Konfliktkultur, Emanzipation, Toleranz, Konfessionen, Religionen, Religionsausübung, Trennung von Kirche und Staat, interreligiöser Dialog, Zugang zu Bildung

Modul V: Kursabschluss – Umfang: 1,5 UE

Der Kursabschluss gibt Raum, auf noch offengebliebene Fragen einzugehen und die Kursteilnehmer auf das weitere Verfahren vorzubereiten. Hier sollte auch die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Feedback genutzt werden. Bestandteil dessen soll eine schriftliche Evaluation sein.

Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach dem Modul „Kursabschluss“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) ...

wissen, welche weiteren Schritte zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig sind.

kennen Möglichkeiten zur Weiterbildung.

In diesem Kurs steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Einbürgerung – Wie geht es weiter?

ο

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest

ο

Abschluss des Verfahrens: Einbürgerungsfeier

Möglichkeiten zur Weiterbildung

ο

Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung

ο

Politische Stiftungen

ο

Bildungsträger vor Ort

ο

Literatur/Online-Angebote

Feedback und Evaluation

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.