---
title: "§ 2 EEMD-ZVAnl II — Vertragsbestandteile"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/eemd-zvanl_ii/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eemd-zvanl_ii/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
---

# § 2 EEMD-ZVAnl II — Vertragsbestandteile

(1) Bestandteile dieses Vertrages sind

1.



die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

2.



die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],

3.



die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],

4.



die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],

5.



die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],

6.



die Entgeltordnung [Anlage 6],

7.



das Glossar [Anlage 7],

8.



gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und

9.



die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].

(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander

1.



dieser Vertrag,

2.



die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],

3.



gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],

4.



die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und

5.



das Glossar [Anlage 7].

---

— Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eemd-zvanl_ii/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
