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title: "Art 12 EALG — Neubekanntmachung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ealg/art-12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ealg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# Art 12 EALG — Neubekanntmachung

Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des Vermögensgesetzes, das Bundesministerium der Finanzen den Wortlaut des Wertausgleichsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

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— Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ealg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
