Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 23.11.2022
- Fundstelle:
- BAnz AT 24.11.2022 V1
- Stand:
- 20221129213004
Auf Grund des § 17b Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023
Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2023 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Fundstelle: BAnz AT 24.11.2022 V1)
Anlage 1Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog
(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2a des Krankenhausentgeltgesetzes)
Teil aBewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen
Teil bBewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen
Teil cBewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung
Teil dBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilungen
Teil eBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Belegabteilungen
Anlage 2Zusatzentgelte-Katalog – Liste –
(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 3aNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog
(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 3bNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog
(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 4Zusatzentgelte-Katalog – Liste –
(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 5Zusatzentgelte-Katalog – Definition und differenzierte Beträge –
(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 6Zusatzentgelte-Katalog – Definition –
(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 7Zusatzentgelte-Katalog – Blutgerinnungsstörungen –
(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)
Anlage 8Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten
Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.