DRG-EKV 2022

Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022

Ausfertigungsdatum:
19.11.2021
Fundstelle:
BAnz AT 22.11.2021 V1
Stand:
20211123213050
(XXXX)

Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2022 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.

Anlagen

(Fundstelle: BAnz AT 22.11.2021 V1)

Anlage 1Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog

(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2a des Krankenhausentgeltgesetzes)

Teil aBewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen

Teil bBewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen

Teil cBewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung

Teil dBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilung

Teil eBewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Belegabteilung

Anlage 2Zusatzentgelte-Katalog – Liste –

(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 3aNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 3bNicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 4Zusatzentgelte-Katalog – Liste –

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 5Zusatzentgelte-Katalog – Definition und differenzierte Beträge –

(Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 6Zusatzentgelte-Katalog – Definition –

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 7Zusatzentgelte-Katalog – Blutgerinnungsstörungen –

(Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

Anlage 8Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)

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