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title: "§ 15 DNBG — Ablieferungspflichtige"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dnbg/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:40+00:00"
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# § 15 DNBG — Ablieferungspflichtige

Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

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— Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
