DJStiftAnO

Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Ausfertigungsdatum:
20.07.1990
Fundstelle:
GBl DDR I 1990, 1473
Stand:
20260506180037
§ 1

Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die

"Stiftung Demokratische Jugend".

§ 2

Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.

§ 3

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schlußformel

Der Minister für Jugend und Sport

Anlage

Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"

(Text siehe: DJStiftSa)

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