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title: "Anlage 2 DialogmKfAusbV — (zu § 5)  Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für  Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing - Zeitliche Gliederung -"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dialogmkfausbv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dialogmkfausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Anlage 2 DialogmKfAusbV — (zu § 5)

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für 
Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing
- Zeitliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)



































Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2



Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

2.



Dienstleistungsangebot,

5.1



Sprachliche und schriftliche Kommunikation,

6.1



Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.



Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,

5.2



Kundenbetreuung,

6.1



Software, Netze und Dienste, Lernziel c,

6.2



Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.



Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,

5.3



Kundenbindung,

6.2



Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,zu vermitteln.





































Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

5.4



Kundengewinnung,

6.1



Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,

6.2



Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

1.2



Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,

3.



Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,

4.



Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmenzu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

3.



Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,

7.1



Projektvorbereitung,

7.2



Projektdurchführung,

7.3



Projektcontrolling,

9.1



Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,zu vermitteln.





































Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition

8.



Personalzu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

9.1



Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,

9.2



Controlling,

10.



Qualitätssicherung der Auftragsdurchführungzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition

4.



Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,zu vertiefen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen

11.1



Angebotserstellung und Verkauf,

11.2



Vermarktung von Dienstleistungenzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition

5.4



Kundengewinnung, Lernziel c,zu vertiefen.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dialogmkfausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
