Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968
- Ausfertigungsdatum:
- 02.09.1974
- Fundstelle:
- BGBl I 1974, 2151
- Stand:
- 20120625152346
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§ 1 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.