DiätenGÄndG 2

Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968

Ausfertigungsdatum:
02.09.1974
Fundstelle:
BGBl I 1974, 2151
Stand:
20120625152346
§ 1

-

§ 2

§ 1 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.

Schlußformel

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.