Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
- Ausfertigungsdatum:
- 22.06.1972
- Fundstelle:
- BGBl I 1972, 993
- Stand:
- 20260506174901
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§ 1 Nr. 1 und 2 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.
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Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
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