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title: "§ 9 DHMG — Ehrenamtliche Tätigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dhmg/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dhmg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 9 DHMG — Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des wissenschaftlichen Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

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— Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dhmg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
