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title: "§ 9 DEV 2012 — Elektronische Formularvorlagen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dev_2012/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dev_2012/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 9 DEV 2012 — Elektronische Formularvorlagen

Die zuständige Behörde kann vorschreiben, dass der Betreiber die auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten elektronischen Formularvorlagen zu benutzen hat und die vom Betreiber ausgefüllten Formularvorlagen in elektronischer Form zu übermitteln sind. Sie gibt Anordnungen nach Satz 1 rechtzeitig im Bundesanzeiger bekannt.

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— Verordnung über die Erhebung von Daten zur Aufstellung des nationalen Zuteilungsplans für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dev_2012/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
