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title: "Art 3 DBAG USA 1980"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dbag_usa_1980/art-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dbag_usa_1980/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Art 3 DBAG USA 1980

Wird ein Antrag im Sinne des Artikels 12 Abs. 3 des Abkommens gestellt, so entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Vermögensübertragung.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dbag_usa_1980/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
