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title: "Art 3 DBAG SAU"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dbag_sau/art-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dbag_sau/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Art 3 DBAG SAU

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dbag_sau/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
