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title: "Art 1 DBAbkG TUR"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dbabkg_tur/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dbabkg_tur/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Art 1 DBAbkG TUR

Dem in Berlin am 19. September 2011 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dbabkg_tur/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
