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title: "Art 1 DBAbkG Jersey 2015"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/dbabkg_jersey_2015/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/dbabkg_jersey_2015/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Art 1 DBAbkG Jersey 2015

Dem in London am 7. Mai 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/dbabkg_jersey_2015/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
