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title: "Anlage 4 DüV — (zu § 4 Absatz 1 und 2)Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/d_v_2017/anlage-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Anlage 4 DüV — (zu § 4 Absatz 1 und 2)Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1326 - 1333)



Tabelle 1

Düngebedarfsermittlung für Acker- und Gemüsebau



Faktoren für die Düngebedarfsermittlunganzuwendende Tabelle/Vorschrift

 1.KulturTabelle 2 oder 4

 2.Stickstoffbedarfswert in kg N/haTabelle 2 oder 4

 3.Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/haTabelle 2 oder 4

 4.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/haTabelle 3 oder 5

 5.Ertragsdifferenz in dt/ha ausZeilen 3 und 4

Zu- und Abschläge in kg N/ha für

 6.im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin)§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3

und Absatz 4

 7.ErtragsdifferenzZeile 5, Tabelle 3 oder 5

 8.Stickstoffnachlieferung aus dem BodenvorratTabelle 6

 9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5

10.Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse)Tabelle 7 oder 4 Spalte 5

11.Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

12.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/haSumme der Werte der

Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11

13.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4



Tabelle 2

Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau



Vorbemerkungen und Hinweise:

1.



Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

2.



Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu Vegetationsbeginn in der Regel aus 0 bis 90 cm Bodentiefe zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin).







KulturErtragsniveau in dt/haStickstoffbedarfswert

in kg N/ha

Winterraps 40200

Winterweizen A, B 80230

Winterweizen C 80210

Winterweizen E 80260

Hartweizen 55200

Wintergerste 70180

Winterroggen 70170

Wintertriticale 70190

Sommergerste 50140

Hafer 55130

Körnermais 90200

Silomais450200

Zuckerrübe650170

Kartoffel450180

Frühkartoffel400220

Sonnenblume 30120

Öllein 20100



Tabelle 3

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen



Vorbemerkungen und Hinweise:

1.



Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 2 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

2.



Zu- und Abschläge richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ertragsdifferenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 3 und 4. Abweichend hiervon sind bei höherem Ertragsniveau Zuschläge von mehr als 40 kg N/ha zulässig, wenn die nach Landesrecht zuständige Stelle dies genehmigt hat. Geringere Ertragsdifferenzen können anteilig berücksichtigt werden.







1234

KulturErtragsdifferenz in dt/haHöchstzuschläge bei

höheren Erträgen

in kg N/ha je Einheit

nach Spalte 2Mindestabschläge

bei niedrigeren Erträgen

in kg N/ha je Einheit

nach Spalte 2

Raps  51015

Getreide und Körnermais 101015

Silomais 501015

Zuckerrüben1001015

Kartoffel 501010



Tabelle 4

Stickstoffbedarfswerte

für Gemüsekulturen und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau;

Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr



Vorbemerkungen und Hinweise:

1.



Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

2.



Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.

3.



Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.

4.



Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.

5.



Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist abweichend von § 4 Absatz 4 bei den in Spalte 3 mit „*“ gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**“ gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.







12345

KulturErtrags-

niveauStickstoff-

bedarfswertProbe-

nahmetiefeAbschläge auf Grund der

Stickstoffnachlieferung aus

den Ernteresten für die Folgekultur

in dt/hain kg N/hain cmin kg N/ha

Blumenkohl3503006080

Brokkoli15031060100

Buschbohnen1201106045

Chicoréerüben450135*9040

Chinakohl7002106045

Dill, Frischmarkt20085305

Dill, Industrieware2501053025

Erdbeeren, Pflanzung0600 – 300

Erdbeeren, Frühjahr140600 – 300

Erdbeeren, nach Ernte140600 – 300

Feldsalat8085155

Feldsalat, großblättrig130110155

Gemüseerbse80856065

Grünkohl4002006035

Gurke, Einleger8002103050

Knollenfenchel4002006045

Kohlrabi4502303030

Kürbis4001406050

Mairüben (mit Laub)6501703015

Möhren, Bund-600115*6010

Möhren, Industrie900165**9045

Möhren, Wasch-700125**6030

Pastinake400140*6050

Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt240160*6010

Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt1601006010

Petersilie, Wurzel-400130**6045

Porree6002506055

Radies300110305

Rettich, Bund-5001403010

Rettich, deutsch5501756030

Rettich, japanisch1 0002306045

Rhabarber 1. Standjahr013030

Rhabarber 2. Standjahr Austrieb10010030

Rhabarber 3. Standjahr Austrieb20012060

Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb35014060

Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte15060

Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte17090

Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte14090

Rosenkohl25031090130

Rote Rüben6002506050

Rotkohl6002606060

Rucola, Feinware1751503020

Rucola, Grobware3002103020

Salate, Baby Leaf Lettuce14090300

Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul)3501303010

Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul)3001153010

Salate, Eissalat6001753015

Salate, Endivien, Frisée3501506015

Salate, Endivien, glattblättrig6001906020

Salate, Kopfsalat5001503010

Salate, Radicchio2801406030

Salate, verschiedene Arten4501503010

Salate, Romana4501406010

Salate, Romana Herzen3001503015

Salate, Zuckerhut6001906020

Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt300210**6010

Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt2001806025

Schnittlauch, Anbau für Treiberei280240**6055

Schwarzwurzel20075**9025

Sellerie, Bund-6002053010

Sellerie, Knollen-6502206040

Sellerie, Stangen-5002303040

Spargel 1. Standjahr014060

Spargel 2. Standjahr2016090

Spargel 3. Standjahr8016090

Spargel ab 4. Standjahr1008090

Spinat, Blatt-, FM, Baby1001003010

Spinat, Blatt-, Standard2501903030

Spinat, Hack, Standard3002053030

Stangenbohne, Standard2501006070

Teltower Rübchen (Herbstanbau)1501106030

Weißkohl, Frischmarkt7002606075

Weißkohl, Industrie1 0003209075

Wirsing4002856080

Zucchini6502506085

Zuckermais2001609060

Zwiebel, Bund-680210*3015

Zwiebel, Trocken-600155**6030



Tabelle 5

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen



Vorbemerkungen und Hinweise:

Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 4 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.







1234

KulturErtragsdifferenz

in ProzentZuschläge bei

höheren Erträgen

in kg N/ha je Einheit

nach Spalte 2Abschläge bei

niedrigeren Erträgen

in kg N/ha je Einheit

nach Spalte 2

Einlegegurken204040

Knollensellerie204040

Kopfkohl204040

Porree204040

Rettich204040

Rosenkohl204040

alle anderen in Tabelle 4 aufgeführten Kulturen202020



Tabelle 6

Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat



Vorbemerkungen und Hinweise:

Bei stark humosem Boden muss ein Abschlag nach Spalte 2 vorgenommen werden.







12

Humusgehalt in %Mindestabschlag in kg N/ha

größer 4,0 (humos)20



Tabelle 7

Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten



Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)Mindestabschlag in kg N/ha

Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen20

Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung10

Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse10

Feldgras10

Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten 0

Zwischenfrucht

Nichtleguminosen, abgefroren 0

Nichtleguminosen, nicht abgefroren

– im Frühjahr eingearbeitet20

– im Herbst eingearbeitet 0

Leguminosen, abgefroren10

Leguminosen, nicht abgefroren

– im Frühjahr eingearbeitet40

– im Herbst eingearbeitet10

Futterleguminosen mit Nutzung10

andere Zwischenfrüchte mit Nutzung 0



Tabelle 8

Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau



Faktoren für die Düngebedarfsermittlunganzuwendende Tabelle

 1.Kultur (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiges Feldfutter)Tabelle 9

 2.Stickstoffbedarfswert in kg N/haTabelle 9

 3.Ertragsniveau laut Stickstoffbedarfswerttabelle in dt TM/haTabelle 9

 4.Gegebenenfalls Rohproteingehalt laut Stickstoffbedarfswerttabelle in % RP i. d. TMTabelle 9

 5.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt TM/haTabelle 10

 6.Gegebenenfalls Rohproteingehalt grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in % RP i. d. TM, soweit Werte vorliegenTabelle 10

 7.Ertragsdifferenz in dt/ha ausZeilen 3 und 5

 8.Gegebenenfalls Rohproteindifferenz in % RP i. d. TM ausZeilen 4 und 6

Zu- und Abschläge in kg N/ha für

 9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4

10.ErtragsdifferenzZeile 7, Tabelle 10

11.Gegebenenfalls RohproteindifferenzZeile 8, Tabelle 10

12.Stickstoffnachlieferung aus dem BodenvorratTabelle 11

13.Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von LeguminosenTabelle 12

14.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/haSumme der Werte

der Zeilen 2, 9, 10

bzw. 11, 12 und 13

15.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4



Tabelle 9

Stickstoffbedarfswerte bei Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau



Vorbemerkungen und Hinweise:

1.



Im Falle von „Weide intensiv“ gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 4- bis 5-fachen Nutzung; die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

2.



Im Falle von „Weide extensiv“ gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 2- bis 3-fachen Nutzung und die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

3.



Im Falle von „Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)“ gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.







Ertragsniveau (Netto)Rohproteingehalt

(% RP: 6,25 = kg N/dt

Trockenmasse (TM))Stickstoff-

bedarfswert

in dt TM/hain % RP i. d. TMin kg N/ha

Grünland/Dauergrünland

1-Schnittnutzung 40 8,6 55

2-Schnittnutzung 5511,4100

3-Schnittnutzung 8015,0190

4-Schnittnutzung 9017,0245

5-Schnittnutzung11017,5310

6-Schnittnutzung12018,2350

Weide/Mähweide

Weide intensiv 9018,0130

Mähweiden, 60 % Weideanteil 9417,6190

Mähweiden, 20 % Weideanteil 9817,2245

Weide extensiv 6512,5 65

mehrschnittiger Feldfutterbau

Ackergras (5 Schnitte/Jahr)15016,6400

Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)12016,2310

Klee-/Luzernegras

(3 – 4 Schnitte/Jahr)12018,2350

Rotklee-/Luzerne in Reinkultur11020,5360



Tabelle 10

Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt



Vorbemerkungen und Hinweise:

1.



Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

2.



Die Rohproteindifferenz ist die Differenz zwischen dem Rohproteingehalt nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Sie ist nur dann zu ermitteln, wenn im Betrieb Untersuchungsergebnisse vorliegen. Weicht der tatsächliche Rohproteingehalt in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Rohproteingehalts, der im Jahr der Abweichung erreicht wurde, der Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Rohproteindifferenz herangezogen werden.

3.



Zu- und Abschläge richten sich nach der jeweiligen Differenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 2 und 3.

4.



Im Falle von „Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)“ gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.







123

Zu- oder Abschläge in kg N/ha

je 10 dt TM/ha

Ertragsdifferenzje 1 % Rohprotein in der

TM Rohproteindifferenz

Grünland/Dauergrünland

1-Schnittnutzung14 6

2-Schnittnutzung18 9

3-Schnittnutzung2413

4-Schnittnutzung2714

5-Schnittnutzung2818

6-Schnittnutzung2919

Weide/Mähweide

Weide intensiv15 8

Mähweiden, 60 % Weideanteil2011

Mähweiden, 20 % Weideanteil2514

Weide extensiv10 5

mehrschnittiges Feldfutter

Ackergras (5 Schnitte/Jahr)2724

Ackergras (3 – 4 Schnitte/Jahr)2619

Klee-/Luzernegras

(3 – 4 Schnitte/Jahr)

mit einem Grasanteil > 50 %2919



Tabelle 11

Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat



Mindestabschläge in kg N/ha

Grünland/Dauergrünland

sehr schwach bis stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden (weniger als 8 % organische Substanz)10

stark bis sehr stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden

(8 % bis weniger als 15 % organische Substanz)30

anmoorige Grünland- oder Dauergrünlandböden

(15 % bis weniger als 30 % organische Substanz)50

Moorböden (30 % und mehr organische Substanz)

Hochmoor50

Niedermoor80

mehrschnittiger Feldfutterbau

Ackergras (ohne Leguminosen) 0



Tabelle 12

Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen



Mindestabschläge in kg N/ha

Leguminosen im Grünland/Dauergrünland

Ertragsanteil von Leguminosen 5 bis 10 % 20

Ertragsanteil von Leguminosen größer 10 bis 20 % 40

Ertragsanteil von Leguminosen größer 20 % 60

Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau

Klee-/Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen 30

Rotklee/Luzerne in Reinkultur360

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— Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen 2

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
