Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung
- Ausfertigungsdatum:
- 30.07.1951
- Fundstelle:
- BGBl I 1951, 476
- Stand:
- 20120625150913
Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung vom 19. Januar 1949 (WiGBl. S. 8) - erstreckt durch Verordnung vom 21. Februar 1950 (Bundesgesetzbl. S. 37) auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau - wird über den 1. August 1951 hinaus verlängert.
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1951 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.