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title: "§ 1 DüBV — Errichtung und Aufgaben des Beirats"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/d_bv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/d_bv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 1 DüBV — Errichtung und Aufgaben des Beirats

(1) Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.

(2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

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— Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/d_bv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
