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title: "§ 6 BZRG — Gesamtstrafe und Einheitsstrafe"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bzrg/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 6 BZRG — Gesamtstrafe und Einheitsstrafe

Wird aus mehreren Einzelstrafen nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet oder eine einheitliche Jugendstrafe festgesetzt, so ist auch diese in das Register einzutragen.

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— Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
