---
title: "Anlage 11 BWO — (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bwo_1985/anlage-11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
---

# Anlage 11 BWO — (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Wahlbriefumschlags

hellrot (maschinenlesbar)







Ausgabestelle: ............................................................................................

                                                (Gemeindebehörde, Ort)

Wahlschein-Nr.:







Unentgeltliche

Beförderung in

Deutschland

durch





______________________________________________________

Wahlbezirk: ..................................................................................................

Wahlbrief



An



...............................................................................

...............................................................................

...............................................................................







Rückseite des Wahlbriefumschlags











In diesen Wahlbriefumschlag

müssen Sie einlegen

1.den Wahlschein

und

2.den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag

mit dem darin befindlichen Stimmzettel.



Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.



Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens

am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen

Empfänger eingeht!

Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden.

Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland ist unentgeltlich.





____________________

---

— Bundeswahlordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
