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title: "Anlage 10 BWO — (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bwo_1985/anlage-10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Anlage 10 BWO — (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl





















Stimmzettelumschlag



für die Briefwahl

















In diesen Stimmzettelumschlag



nur den Stimmzettel einlegen,



sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.

































Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl



















Nur den Stimmzettel einlegen



und



den Stimmzettelumschlag zukleben.













Sodann











- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und



- den Wahlschein mit der unterschriebenen



   Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl



in den roten Wahlbriefumschlag einlegen

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— Bundeswahlordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
