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title: "§ 2 BWahlG — Gliederung des Wahlgebietes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bwahlg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 2 BWahlG — Gliederung des Wahlgebietes

(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

(3) Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

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— Bundeswahlgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
