---
title: "I. BVwAWehrpflAnO"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bvwawehrpflano/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bvwawehrpflano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
---

# I. BVwAWehrpflAnO

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) beauftrage ich das Bundesverwaltungsamt mit der Einrichtung einer Ermittlungszentrale, die die Aufgabe hat, die nach Nummer 15 Abs. 2 Satz 2 der Erfassungsvorschriften vom 6. August 1956 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 365) erforderlichen Maßnahmen der Erfassungsbehörden bei der Aufenthaltsermittlung Wehrpflichtiger zu fördern.

---

— Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bvwawehrpflano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
