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title: "§ 3 II. BV — Gliederung der Berechnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bvo_2/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# § 3 II. BV — Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.



die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,

2.



die Berechnung der Gesamtkosten,

3.



den Finanzierungsplan,

4.



die laufenden Aufwendungen und die Erträge.

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— Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
