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title: "Inhaltsübersicht BuTMedAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/butmedausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/butmedausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
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# Inhaltsübersicht BuTMedAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung





§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung





§  6Zeitpunkt

§  7Inhalt

§  8Prüfungsbereiche

§  9Prüfungsbereich Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen

§ 10Prüfungsbereich Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen

Abschnitt 3

Abschlussprüfung





§ 11Zeitpunkt

§ 12Inhalt

§ 13Prüfungsbereiche

§ 14Prüfungsbereich Realisieren eines Bild- und Tonproduktes

§ 15Prüfungsbereich Wahlqualifikationen

§ 16Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion

§ 17Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 19Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 4

Schlussvorschriften





§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/butmedausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
