---
title: "9. BTGO1980Anl1ABest"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/btgo1980anl1abest/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/btgo1980anl1abest/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:39+00:00"
---

# 9. BTGO1980Anl1ABest

Soweit die Verhaltensregeln die Anzeige der Höhe der Einkünfte vorsehen, sind die entsprechenden Brutto-Bezüge (einschließlich z.B. von Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachzuwendungen) mitzuteilen.

---

— Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/btgo1980anl1abest/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
