Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 14.11.1994
- Fundstelle:
- BGBl I 1994, 3438
- Stand:
- 20260506175927
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.