BSV 1995

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995

Ausfertigungsdatum:
14.11.1994
Fundstelle:
BGBl I 1994, 3438
Stand:
20260506175927
Eingangsformel

Auf Grund des § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261) verordnet die Bundesregierung:

§ 1

Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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