Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 26.03.2014
- Fundstelle:
- BGBl I 2014, 260
- Stand:
- 20260506175046
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.