BSG 2014

Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014

Ausfertigungsdatum:
26.03.2014
Fundstelle:
BGBl I 2014, 260
Stand:
20260506175046
§ 1

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.