Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 05.12.2012
- Fundstelle:
- BGBl I 2012, 2446
- Stand:
- 20260506175815
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.