Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 23.12.2002
- Fundstelle:
- BGBl I 2002, 4637, 4641
- Stand:
- 20120625150931
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.
Zahlungen für Kindererziehungszeiten
Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.