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title: "Inhaltsübersicht BrauMäAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/braum_ausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/braum_ausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# Inhaltsübersicht BrauMäAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung





§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschluss- oder Gesellenprüfung





§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  7Inhalt von Teil 1

§  8Prüfungsbereich von Teil 1

§  9Inhalt von Teil 2

§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 11Prüfungsbereich Brauprozesse

§ 12Prüfungsbereich Betriebstechnik

§ 13Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie

§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften





§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und zur Brauerin und Mälzerin*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/braum_ausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
