Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 02.08.1977
- Fundstelle:
- BGBl I 1977, 1548
- Stand:
- 20260506174946
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter einer Hauptabteilung -.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.