Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 27.06.1977
- Fundstelle:
- BGBl I 1977, 1096
- Stand:
- 20130405125454
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung
- als Generalsekretär -.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.