Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 06.03.1974
- Fundstelle:
- BGBl I 1974, 749
- Stand:
- 20260506174834
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Bundesinstituts
für Bevölkerungsforschung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.