BPräsAmtsbezAnO 1974-03

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Ausfertigungsdatum:
06.03.1974
Fundstelle:
BGBl I 1974, 749
Stand:
20260506174834
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

Direktor des Bundesinstituts

für Bevölkerungsforschung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.