Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 16.02.1971
- Fundstelle:
- BGBl I 1971, 119
- Stand:
- 20260506174712
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn
Vizepräsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn
Direktor der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung der Deutschen Bundesbahn.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.