BPräsAmtsbezAnO 1971-02

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Ausfertigungsdatum:
16.02.1971
Fundstelle:
BGBl I 1971, 119
Stand:
20260506174712
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Präsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn

Vizepräsident der Zentralen Verkaufsleitung der Deutschen Bundesbahn

Direktor der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung der Deutschen Bundesbahn.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.