Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 15.07.1968
- Fundstelle:
- BGBl I 1968, 868
- Stand:
- 20130405125304
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
1.
Präsident des Deutschen Institutes für medizinische Dokumentation und Information
2.
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.