BPräsAmtsbezAnO 1967-10

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Ausfertigungsdatum:
10.10.1967
Fundstelle:
BGBl I 1967, 983
Stand:
20130405131055
(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:

Präsident der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.