Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- Ausfertigungsdatum:
- 10.10.1967
- Fundstelle:
- BGBl I 1967, 983
- Stand:
- 20130405131055
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Präsident der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.