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title: "III. BPAWidAnO"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bpawidano/iii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bpawidano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# III. BPAWidAnO

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist nicht anzuwenden auf Widersprüche bzw. Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt bzw. erhoben worden sind.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bpawidano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
