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title: "§ 5 BodSchätzG — Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bodsch_tzg_2008/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bodsch_tzg_2008/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 5 BodSchätzG — Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung

Flächen, die sich in Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatischen Verhältnissen und Wasserverhältnissen wesentlich unterscheiden, sind als Klassenflächen voneinander abzugrenzen. Innerhalb der Klassenflächen können bei Abweichungen der Bodenbeschaffenheit oder der Wasserverhältnisse Klassenabschnittsflächen gebildet werden. Wesentliche Abweichungen der übrigen natürlichen Ertragsbedingungen werden durch die Abgrenzung von Sonderflächen berücksichtigt.

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— Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bodsch_tzg_2008/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
